Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Vertragsgrundlage für die Zusammenarbeit mit der Zelic Consulting GmbH, vollständig und mit Inhaltsverzeichnis.
Zum Inhalt ↓Fassung August 2026
Inhalt: 11 Abschnitte
- Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Angebot und Vertragsschluss
- Leistungen von Zelic Consulting
- Pflichten und Mitwirkung des Kunden
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Datenzugänge, Datenanalysen und KI-Einsatz
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Haftung und Gewährleistung
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Schlussbestimmungen
- Frühere Fassungen
Geltungsbereich und Vertragsparteien ¶
Vertragspartner: Vertragspartner aller nachfolgend beschriebenen Leistungen ist die Zelic Consulting GmbH, Adam-Opel-Straße 3, 58840 Plettenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Philip Zelic (nachfolgend „Zelic Consulting“ genannt). Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen von Zelic Consulting mit ihren Kunden. Die Angebote und Inhalte von Zelic Consulting richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und die Leistungen zu gewerblichen Zwecken in Anspruch nimmt. Verbraucher werden nicht beraten; ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher findet daher keine Anwendung.
Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen (insbesondere Beratungs-, Coaching-, Schulungsleistungen, Interim-Management, Recruiting-Unterstützung, Datenanalysen sowie Webinare, Videos, digitale Inhalte etc.) von Zelic Consulting. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Zelic Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Wertekodex: Zelic Consulting lehnt die Zusammenarbeit mit Kunden ab, die extremistische oder radikale Weltanschauungen vertreten oder verbreiten. Sollte der Kunde gegen Gesetze oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, ist Zelic Consulting berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund).
Angebot und Vertragsschluss ¶
Unverbindlichkeit von Angeboten: Alle Angebote, Preise und Leistungsbeschreibungen von Zelic Consulting auf der Website, in Broschüren oder sonstigen Materialien sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Zelic Consulting eine Bestellung oder Beauftragung des Kunden ausdrücklich annimmt (z.B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail) oder die Annahme durch Handlung zum Ausdruck bringt (z.B. Freischaltung eines Zugangs oder Übermittlung von Login-Daten für eine Online-Plattform). Die bloße Eingangsbestätigung einer Bestellung per E-Mail stellt noch keine verbindliche Annahme dar, sofern die Annahme nicht ausdrücklich erklärt wird.
Nebenabreden: Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages vor oder bei Vertragsschluss bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Insbesondere mündliche Zusagen seitens Zelic Consulting werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
Leistungen von Zelic Consulting ¶
Leistungsumfang: Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von individuellen Coaching- und Beratungsleistungen im unternehmerischen Bereich. Zelic Consulting unterstützt den Kunden – ähnlich einer internen Unternehmensberatung – bei der Bewältigung strategischer, operativer und organisatorischer Herausforderungen im Unternehmen des Kunden. Dabei kann Zelic Consulting in Absprache mit dem Kunden auch temporär Managementaufgaben übernehmen (Interim-Management). Bei der Übernahme solcher Aufgaben wird Zelic Consulting als selbstständiger Dienstleister ohne Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Kunden tätig; eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ein bestimmter Erfolg (etwa die Steigerung eines bestimmten Kennwerts oder Erreichen eines konkreten Gewinnziels) wird nicht geschuldet.
Leistungsbestimmung und -änderung: Zelic Consulting erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungen steht Zelic Consulting ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Die konkreten Inhalte, Methoden und der Ablauf der Beratung oder des Coachings werden von Zelic Consulting festgelegt, wobei auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden flexibel eingegangen wird. Angaben auf der Website oder in Informationsmaterialien (z.B. zu erzielbaren Ergebnissen) stellen keine Garantien oder Zusicherungen eines bestimmten Erfolges dar.
Durchführungsarten: Die Beratung und Betreuung des Kunden kann je nach Vereinbarung digital (online), telefonisch oder in Präsenz vor Ort erfolgen. Zelic Consulting entscheidet in Abstimmung mit dem Kunden über den sinnvollsten Kommunikationsweg, um eine optimale Umsetzung zu erreichen. Etwaig bereitgestellte Multimedia-Inhalte (z.B. Videos, Webinare), Checklisten, Vorlagen, Dokumente oder der Zugang zu einer Online-Lernplattform dienen der Unterstützung und Vorbereitung der Beratungsleistung. Sie sind kein eigenständiger Fernunterricht im Sinne des FernUSG, sondern ergänzen das Coaching. Es werden keine Zertifikate oder Abschlüsse angeboten, und es findet keine systematische Lernerfolgskontrolle mit Prüfungen statt – der Kunde setzt die Inhalte eigenverantwortlich in seinem Betrieb um.
Terminverschiebung durch Zelic Consulting: Zelic Consulting kann vereinbarte Termine aus wichtigem Grund verschieben, insbesondere bei Krankheit oder kurzfristigem Ausfall der vorgesehenen Beraterin oder des vorgesehenen Beraters. Zelic Consulting informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich und bietet zeitnah Ersatztermine an. Bereits gezahlte Vergütungen bleiben der nachzuholenden Leistung zugeordnet. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer solchen Verschiebung bestehen nicht, soweit Zelic Consulting die Verschiebung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
Einsatz Dritter: Zelic Consulting ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten qualifizierte Mitarbeiter oder externe Experten heranzuziehen. Die Verantwortung für die erbrachten Leistungen verbleibt dabei bei Zelic Consulting. Sofern externe Gast-Experten eingesetzt werden (etwa für spezielle Webinar-Themen), stellt Zelic Consulting sicher, dass diese über die erforderliche Qualifikation verfügen.
Recruiting-Unterstützung: Auf Wunsch unterstützt Zelic Consulting den Kunden bei der Personalgewinnung, etwa durch die Erstellung von Anforderungsprofilen, die Sichtung und Vorqualifizierung von Bewerbungen, die Begleitung von Auswahlgesprächen sowie die Gestaltung von Einarbeitungsplänen. Die Auswahl- und Einstellungsentscheidung sowie sämtliche arbeitsrechtlichen Pflichten verbleiben ausschließlich beim Kunden. Zelic Consulting schuldet die sorgfältige Unterstützung im Auswahlprozess, nicht die Besetzung einer Stelle oder den Verbleib einer eingestellten Person im Unternehmen des Kunden.
Kostenlose Zusatzangebote: Zelic Consulting stellt mitunter kostenlose Ressourcen bereit, etwa Whitepaper, Checklisten, Blog-Artikel oder andere sogenannte Freebies. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information. Sie sind unverbindlich und können von Zelic Consulting jederzeit geändert oder entfernt werden. Für unentgeltlich bereitgestellte Inhalte übernimmt Zelic Consulting – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keine Haftung hinsichtlich Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.
Urheberrechte und Nutzungsrechte: Alle von Zelic Consulting im Rahmen der Leistung erstellten oder bereitgestellten Materialien, Unterlagen, Skripte, Videos, Audio-Dateien, Checklisten und sonstigen Inhalte (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses, ausschließlich zum eigenen unternehmensinternen Gebrauch. Unternehmensinterner Gebrauch in diesem Sinne ist die Nutzung durch den Vertragspartner selbst; die Nutzung durch verbundene Unternehmen oder andere Konzerngesellschaften bedarf einer ausdrücklichen Regelung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung oder der vorherigen Zustimmung von Zelic Consulting in Textform. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse, Zugangsdaten zu Online-Plattformen oder anderer Inhalte an nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Zelic Consulting dürfen die Inhalte weder veröffentlicht noch vervielfältigt oder in anderer Weise außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden. Zelic Consulting bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den Arbeitsergebnissen.
Pflichten und Mitwirkung des Kunden ¶
Mitwirkungspflichten: Der Kunde wird in zumutbarer Weise bei der Leistungserbringung mitwirken. Insbesondere stellt er Zelic Consulting rechtzeitig alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Beratung oder das Coaching erforderlich sind. Der Kunde teilt Zelic Consulting von sich aus alle Umstände mit, die für die Durchführung des Vertrages bedeutsam sein könnten, und tut dies auch unaufgefordert, sobald ihm entsprechende Umstände bekannt werden.
Aktive Umsetzung: Dem Kunden ist bewusst, dass Coaching und Beratung ein aktiver, selbstverantwortlicher Prozess sind. Zelic Consulting versteht sich als Prozessbegleiter und Impulsgeber, nicht als Garant für bestimmte Ergebnisse. Die eigentliche Umsetzung der im Coaching erarbeiteten Maßnahmen und Empfehlungen sowie die Veränderungsarbeit im Unternehmen des Kunden müssen vom Kunden selbst geleistet werden. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Schritte er umsetzt – alle Handlungen liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
Technische Voraussetzungen: Für die Inanspruchnahme von Online-Beratungen, Video-Calls oder Webinaren hat der Kunde auf eigene Kosten die erforderliche technische Infrastruktur bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere eine stabile Internetverbindung sowie geeignete Hard- und Software (aktueller Webbrowser, ggf. Videokonferenz-Software, funktionierende Webcam und Mikrofon). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass vereinbarte Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Telefon, Videokonferenz-Tools) auf seiner Seite funktionsfähig sind.
Kooperatives Verhalten: Der Kunde verpflichtet sich, kooperativ und respektvoll an der Umsetzung der vereinbarten Leistungen mitzuwirken. Er hat alles zu unterlassen, was den Ablauf der Beratung oder Schulungen stören könnte. Sollte der Kunde durch unangemessenes oder respektloses Verhalten die Durchführung der Leistungen erheblich beeinträchtigen, ist Zelic Consulting nach vorheriger Abmahnung berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Programm-Bestandteilen auszuschließen. Ein solcher Ausschluss entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung; Ansprüche von Zelic Consulting bleiben in diesem Fall unberührt.
Eigenverantwortung und Gesundheit: Der Kunde trägt für seine körperliche und geistige Gesundheit im Rahmen der Zusammenarbeit selbst die Verantwortung. Die Teilnahme an Coaching-Sitzungen, Workshops oder Umsetzungsaufgaben erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Alle Schritte, die der Kunde aufgrund der Beratung unternimmt, liegen in seinem eigenen Risikobereich. Zelic Consulting weist darauf hin, dass Coaching keine Therapie oder medizinische Beratung ist und auch keine steuerliche oder rechtliche Beratung darstellt – für solche Bereiche sollte der Kunde ggf. eigenständig Fachleute konsultieren.
Vergütung und Zahlungsbedingungen ¶
Höhe der Vergütung: Die vom Kunden für die Leistungen von Zelic Consulting zu zahlende Vergütung (Honorar) wird im individuellen Vertrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt bei laufenden Beratungsprogrammen (z.B. dem Retainer-Programm „Erfolgsschmiede“) ein monatliches Pauschalhonorar als Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Reise- und Nebenkosten: Sind für die Leistungserbringung Reisen erforderlich (insbesondere bei Vor-Ort-Terminen, Workshops oder Interim-Einsätzen), werden die hierfür anfallenden Reise- und Nebenkosten zusätzlich zum Honorar berechnet, soweit nicht ausdrücklich eine Pauschale oder ein All-in-Honorar vereinbart ist. Berechnet werden insbesondere: bei Nutzung eines Pkw eine Kilometerpauschale von 0,50 € je gefahrenem Kilometer; bei Nutzung von Bahn oder Flugzeug die tatsächlichen Kosten in angemessenem Rahmen; erforderliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten in angemessener Höhe; sowie Reisezeit, die bei längeren Anfahrten anteilig mit 50 % des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes vergütet wird. Zelic Consulting wird die voraussichtliche Höhe der Reisekosten mit dem Kunden nach Möglichkeit vorab abstimmen.
Verauslagte Fremdkosten: Kosten, die Zelic Consulting im Interesse und in Abstimmung mit dem Kunden gegenüber Dritten verauslagt (etwa Lizenz- und Nutzungsgebühren für Software-Tools, Werbe- und Mediabudgets oder Gebühren von Plattformen und externen Dienstleistern), werden als durchlaufende Posten in tatsächlicher Höhe an den Kunden weiterberechnet. Zelic Consulting ist berechtigt, hierfür einen angemessenen Vorschuss zu verlangen oder die Beauftragung von einer vorherigen Freigabe des Kunden abhängig zu machen.
Fälligkeit und Zahlungsweise bei laufenden Programmen (Retainer): Das vereinbarte Honorar ist vorab zu entrichten (Vorkasse-Prinzip). Der Kunde kann – je nach Vereinbarung – zwischen folgenden Zahlungsmodalitäten wählen:
Einmalzahlung im Voraus: Zahlung des Gesamtbetrags für die vereinbarte Vertragslaufzeit zu Beginn des Vertrages.
Monatliche Zahlung per Kreditkarte: Zahlung in monatlichen Raten, die vorschüssig (zu Monatsbeginn) über ein Kreditkartenzahlungsverfahren, z.B. über Stripe Payments, abgebucht werden.
Monatliche Zahlung per SEPA-Lastschrift: Zahlung in monatlichen Raten, die vorschüssig spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats im Wege des SEPA-Lastschrift-Einzugs vom Konto des Kunden abgebucht werden (Voraussetzung ist die Erteilung eines SEPA-Mandats).
Klassische Unternehmensberatung (Projekt-/Tageshonorare, Pakete außerhalb von Retainer): Beratungsleistungen der klassischen Unternehmensberatung (insbesondere Projekt- und Tageshonorare sowie definierte Leistungspakete außerhalb eines Retainers) werden wie folgt abgerechnet:
- bei Leistungspaketen mit vereinbarter Laufzeit in gleichen monatlichen Raten, jeweils vorschüssig zu Beginn der jeweiligen Leistungsperiode; die erste Rate wird mit dem vereinbarten Projektstart in Rechnung gestellt,
- bei Abrechnung nach Aufwand monatlich zum Ende des Kalendermonats,
- bei einmaligen, nicht laufzeitbezogenen Leistungspaketen nach Abschluss des Leistungspakets (Pauschalhonorar).
Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen netto, ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto (oder eine ausdrücklich vereinbarte Zahlungsart). Zelic Consulting ist berechtigt, bei längeren Projekten angemessene Abschlags- oder Teilrechnungen für bereits erbrachte, abgrenzbare Leistungen zu stellen.
Vorzeitige Vertragsbeendigung und Rückabwicklung: Endet der Vertrag vorzeitig, insbesondere durch eine außerordentliche Kündigung, erstattet Zelic Consulting vorausgezahlte Vergütungen für Leistungsperioden, die vollständig nach dem Beendigungszeitpunkt liegen. Für die zum Beendigungszeitpunkt laufende Leistungsperiode erfolgt eine anteilige Abrechnung nach den bis dahin erbrachten und vorgehaltenen Leistungen. Hat der Kunde die vorzeitige Beendigung zu vertreten, bleiben die Regelungen in Abschnitt 7 zur Vergütungspflicht bei außerordentlicher Kündigung unberührt.
Verzug und Folgen: Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Zelic Consulting berechtigt, weitergehende Leistungen vorübergehend auszusetzen oder zu verweigern, bis der offene Betrag beglichen ist. Befindet sich der Kunde mit einer vereinbarten Ratenzahlung im Verzug, kann Zelic Consulting zudem die gesamte Restschuld sofort fällig stellen. Gesetzliche Rechte von Zelic Consulting bei Zahlungsverzug (z.B. Verzugsschadensersatz) bleiben unberührt. Insbesondere kann Zelic Consulting ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) geltend machen sowie pauschale Mahngebühren in Rechnung stellen, sofern der Verzug länger andauert.
Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen von Zelic Consulting nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Rechnungsstellung: Zelic Consulting stellt dem Kunden die vereinbarte Vergütung in Rechnung, i.d.R. elektronisch per E-Mail. Soweit gesetzlich vorgeschrieben oder gesondert vereinbart, übermittelt Zelic Consulting Rechnungen als strukturierte elektronische Rechnung (E-Rechnung, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD); der Kunde benennt hierfür einen geeigneten Empfangskanal. Reklamationen oder Einwendungen gegen eine Rechnung sind Zelic Consulting unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform (E-Mail genügt) mitzuteilen. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei berechtigten Beanstandungen nach Fristablauf bleiben im Einzelfall unberührt.
Nichtnutzung von Leistungen: Nimmt der Kunde ihm zur Verfügung stehende Leistungen (z.B. vereinbarte Beratungsstunden pro Monat oder den Zugang zu bestimmten Inhalten) nicht oder nicht vollständig in Anspruch, berechtigt ihn dies nicht zu Abzügen oder Rückforderungen. Nicht abgerufene Beratungsstunden verfallen am Ende des jeweiligen Monats und werden nicht in Folgemonate übertragen, sofern nicht abweichend vereinbart. Zelic Consulting schuldet dem Kunden insoweit keinen Ausgleich für nicht genutzte Leistungsanteile.
Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage: Vereinbarte Einzeltermine, Vor-Ort-Tage oder Workshops kann der Kunde bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Bei einer späteren Absage oder Verschiebung sowie bei Nichterscheinen ist das für den reservierten Zeitraum vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen; bereits verauslagte Reise- und Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten. Zelic Consulting muss sich ersparte Aufwendungen sowie einen etwaigen anderweitigen Einsatz der frei gewordenen Zeit anrechnen lassen. Diese Regelung gilt nicht für laufende Programme mit monatlichem Pauschalhonorar; insoweit gilt die vorstehende Regelung zur Nichtnutzung von Leistungen.
Datenzugänge, Datenanalysen und KI-Einsatz ¶
Bereitstellung von Datenzugängen durch den Kunden: Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, stellt der Kunde Zelic Consulting Zugänge zu seinen Systemen bereit, etwa Lesezugriffe auf Datenbanken, ERP-, CRM- oder Cloud-Systeme. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einräumung dieser Zugänge berechtigt ist und dass die Zugänge auf den für den Vertragszweck erforderlichen Umfang beschränkt sind. Zelic Consulting nutzt die eingeräumten Zugänge ausschließlich für die vereinbarten Leistungen, behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Nach Abschluss der Leistungen deaktiviert der Kunde die eingeräumten Zugänge; Zelic Consulting löscht bei sich gespeicherte Zugangsdaten. Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Datensicherung der Systeme des Kunden ist der Kunde verantwortlich; Verzögerungen, die auf fehlende oder eingeschränkte Zugänge zurückgehen, hat Zelic Consulting nicht zu vertreten.
KI-gestützte Datenanalysen: Zelic Consulting ist berechtigt, vom Kunden überlassene oder zugänglich gemachte Unternehmensdaten (etwa Angebots-, Auftrags-, Umsatz- und Prozessdaten) für die vereinbarten Leistungen auszuwerten und dabei auch KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Überlassung der Daten berechtigt ist. Personenbezogene Daten werden dabei ausschließlich nach Maßgabe des Abschnitts 9 und der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet; auf Wunsch des Kunden werden personenbezogene Merkmale vor der Auswertung entfernt oder pseudonymisiert. Zelic Consulting setzt nur Dienste ein, mit deren Anbietern die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen bestehen, und verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Die Ergebnisse solcher Analysen sind Empfehlungen und Entscheidungsgrundlagen; die unternehmerischen Entscheidungen auf ihrer Basis trifft der Kunde.
Potenzialanalysen und Persönlichkeitsdiagnostik: Setzen die Parteien im Rahmen der Zusammenarbeit Potenzial- oder Persönlichkeitsanalysen für Mitarbeitende des Kunden ein (etwa wissenschaftlich fundierte Online-Analysen von Drittanbietern), gilt: Die Teilnahme der Mitarbeitenden ist freiwillig; der Kunde informiert die Teilnehmenden vorab über Zweck und Ablauf. Die Ergebnisse dienen der persönlichen Entwicklung und der Gestaltung der Zusammenarbeit. Sie sind nicht als alleinige Grundlage für Personalentscheidungen bestimmt, und Zelic Consulting trifft keine automatisierten Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO. Einzelergebnisse werden vertraulich behandelt; ihre Weitergabe an den Kunden erfolgt nur in dem vorab abgestimmten Rahmen oder mit Einverständnis der jeweiligen Teilnehmenden.
Anonymisierte Erkenntnisse und Benchmarks: Zelic Consulting ist berechtigt, im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnene Erkenntnisse, Methoden und Erfahrungswerte in anonymisierter und aggregierter Form für die Weiterentwicklung der eigenen Leistungen, für Branchen-Benchmarks und für andere Mandate zu nutzen, sofern dabei keine Rückschlüsse auf den Kunden, seine Geschäftsgeheimnisse oder einzelne Personen möglich sind. Die Geheimhaltungspflichten nach Abschnitt 9 bleiben im Übrigen unberührt.
Vertragslaufzeit und Kündigung ¶
Mindestlaufzeit bei laufenden Programmen: Soweit nicht anders im Einzelfall vereinbart, werden Verträge über laufende Beratungs- oder Coaching-Programme (z.B. Retainer-Verträge im Rahmen der Erfolgsschmiede) mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten geschlossen. Während dieser Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch jeweils um weitere 6 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Preisanpassung bei Vertragsverlängerung: Bei laufenden Programmen ist Zelic Consulting berechtigt, das vereinbarte Honorar zum Beginn einer jeden Verlängerungsperiode angemessen anzupassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Personal-, Sach- und Betriebskosten. Eine solche Anpassung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Verlängerungszeitpunkt in Textform mitgeteilt. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag mit Wirkung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; im Übrigen bleiben die vorstehenden Regelungen zur Mindestlaufzeit und Kündigung unberührt. Kündigt der Kunde nicht, gilt die angepasste Vergütung ab der Verlängerungsperiode als vereinbart.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist – abgesehen von der Kündigung zum Ende der jeweiligen (Mindest-)Laufzeit wie vorstehend geregelt – ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt und besteht für beide Parteien jederzeit. Ein wichtiger Grund liegt für Zelic Consulting insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten (vgl. Abschnitt 4) verstößt oder mit fälligen Zahlungen in erheblichen Verzug gerät. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Zelic Consulting aus vom Kunden zu vertretenden Gründen haftet der Kunde für den Zelic Consulting bis dahin entstandenen Schaden bzw. bleibt zur Zahlung der bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende fällig gewordenen Vergütung verpflichtet, abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Rückabwicklung vorausgezahlter Vergütungen richtet sich im Übrigen nach Abschnitt 5.
Form der Kündigung: Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Kündigt der Kunde per E-Mail, erhält er auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von Zelic Consulting.
Haftung und Gewährleistung ¶
Kein Erfolg versprochen: Zelic Consulting erbringt die vereinbarten Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, und es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass der Kunde durch die Beratung einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg (z.B. bestimmte Umsatz- oder Gewinnsteigerungen) erzielt. Sämtliche in Werbematerialien oder Fallstudien genannten Erfolge dienen lediglich als Beispiele; sie hängen von vielen Faktoren ab und können nicht garantiert werden.
Haftung für Schäden: Zelic Consulting haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet Zelic Consulting nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen (Verletzung wesentlicher Pflichten durch leichte Fahrlässigkeit) ist die Haftung von Zelic Consulting der Höhe nach jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Haftungsausschluss: Über die vorstehend geregelten Fälle hinaus ist eine Haftung von Zelic Consulting ausgeschlossen. Insbesondere haftet Zelic Consulting nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungsschäden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden. Gleiches gilt für von dem Kunden veranlasste Maßnahmen, die dieser aufgrund der Beratung eigenständig umsetzt – Zelic Consulting kann nicht für einen vom Kunden gewünschten Erfolg dieser Maßnahmen garantieren. Für gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen von Zelic Consulting gelten die selben Haftungsbeschränkungen wie für Zelic Consulting selbst.
Fremdleistungen: Soweit Zelic Consulting im Rahmen der Beratung Produkte oder Dienstleistungen Dritter empfiehlt oder in Absprache mit dem Kunden in das Konzept einbezieht (z.B. Software-Tools, Social-Media-Plattformen, Werbedienstleister etc.), erfolgt dies nach bestem Wissen. Eine Haftung für die Leistungsergebnisse, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit solcher Drittprodukte wird jedoch nicht übernommen. Zelic Consulting haftet nicht für das Ausbleiben eines Erfolgs, der auf dem Zusammenspiel mit vom Kunden beauftragten Dritten oder externen Umständen beruht, die außerhalb der Kontrolle von Zelic Consulting liegen.
Garantien: Zelic Consulting gibt keine Garantien im Rechtssinne ab, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Aussagen zu den Leistungen (z.B. in Präsentationen oder Gesprächen) sind keine Beschaffenheitsgarantien, sondern Beschreibungen der Arbeit.
Zwingendes Recht: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Zelic Consulting einen Schaden arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen hat. Unberührt bleiben ferner Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem Fehlverhalten.
Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, die Zelic Consulting die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen (etwa Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung sowie sonstige unvorhersehbare, nicht von Zelic Consulting zu vertretende Umstände), entbinden Zelic Consulting für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Dauert das Ereignis länger als acht Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Einzelauftrag außerordentlich zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten. Weitergehende Ansprüche wegen der Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Vertraulichkeit und Datenschutz ¶
Geheimhaltung: Zelic Consulting und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages ausgetauschten Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt sowohl während der Vertragslaufzeit als auch unbegrenzt nach Vertragsende fort. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei dürfen vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks genutzt werden. Die Nutzung anonymisierter und aggregierter Erkenntnisse richtet sich nach Abschnitt 6. Zelic Consulting ist zudem befugt, den Namen des Kunden und allgemeine Projektdaten als Referenz zu verwenden (z.B. im Rahmen von Marketingunterlagen), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
Abwerbeverbot: Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, Berater oder fest eingebundenen externen Experten von Zelic Consulting, die im Rahmen des Vertrages für ihn tätig geworden sind, gezielt abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung von Zelic Consulting außerhalb des Vertrages für sich tätig werden zu lassen. Unberührt bleibt die Reaktion auf allgemeine, nicht gezielt an diese Personen gerichtete Stellenausschreibungen. Bei einem Verstoß stehen Zelic Consulting die gesetzlichen Ansprüche zu.
Datenschutz: Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG). Zelic Consulting erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist (z.B. an eingeschaltete Erfüllungsgehilfen wie externe Coaches) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Zelic Consulting wird Dritte, die bei der Leistungserbringung unterstützen, auf die Einhaltung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichten. Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, soweit ihm diese Rechte nach Gesetz zustehen. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten des Betroffenen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Zelic Consulting (abrufbar unter der im Impressum angegebenen Adresse).
Einsatz digitaler Tools und Dienstleister: Zelic Consulting setzt zur Erbringung und Organisation der Leistungen verschiedene digitale Werkzeuge und Cloud-Dienste ein, unter anderem für Videokonferenzen, Terminplanung, Projekt- und Aufgabenmanagement, Kommunikation, Kundenverwaltung, Dokumentenablage, Zahlungsabwicklung sowie für die Aufzeichnung, Transkription und KI-gestützte Auswertung von Gesprächen (beispielsweise das Tool „Fathom“). Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Zelic Consulting solche Tools im Rahmen der Zusammenarbeit einsetzt und die hierfür erforderlichen Daten in diesen Diensten verarbeitet werden. Die Auswahl und der Wechsel der eingesetzten Tools obliegen Zelic Consulting. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den eingesetzten Diensten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Zelic Consulting.
Aufzeichnung von Online-Terminen: Online-Termine, insbesondere Video-Calls und Webinare, können zu Zwecken der Dokumentation, Nachbereitung und internen Qualitätssicherung aufgezeichnet, automatisiert transkribiert und zusammengefasst werden. Zelic Consulting weist vor Beginn einer Aufzeichnung auf diese hin. Der Kunde kann der Aufzeichnung im Einzelfall vor deren Beginn widersprechen; der Termin wird dann ohne Aufzeichnung fortgeführt. Nimmt der Kunde gemeinsam mit weiteren Personen teil, stellt er sicher, dass diese über eine etwaige Aufzeichnung informiert sind und mit ihr einverstanden sind.
Auftragsverarbeitung: Soweit Zelic Consulting im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich ist, schließen die Parteien bei Bedarf einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Setzt Zelic Consulting Dienstleister ein, die personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten, stellt Zelic Consulting sicher, dass hierfür die datenschutzrechtlich erforderlichen Grundlagen bestehen (etwa Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission).
Schlussbestimmungen ¶
Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Zelic Consulting und dem Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – Plettenberg, der Sitz von Zelic Consulting. Zelic Consulting ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.
Schriftform und Nebenabreden: Dieser Vertrag und diese AGB enthalten alle Abreden der Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt rückwirkend diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke; zur Schließung der Lücke wird eine Regelung als vereinbart angesehen, die dem entspricht, was die Parteien nach dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Lücke gekannt hätten.
Mitteilungspflichten: Änderungen der Anschrift, des Namens oder der Rechtsform des Kunden sind Zelic Consulting unverzüglich mitzuteilen. Rechtserhebliche Mitteilungen und Erklärungen (z.B. Kündigungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen) sind schriftlich oder in Textform abzugeben, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Kontaktinformationen: Fragen oder Erklärungen zum Vertrag können an die im Impressum von Zelic Consulting angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden. Zelic Consulting wird sich bemühen, Anfragen während der üblichen Geschäftszeiten zeitnah zu beantworten.
Frühere Fassungen ¶
Die geltende Fassung und alle älteren Fassungen unserer Geschäftsbedingungen stehen als PDF zum Download bereit:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand August 2026 (PDF) ↓ · geltende Fassung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Juli 2026 (PDF) ↓
- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Oktober 2025 (PDF) ↓
Berichtigung vom 20. August 2026: In der Fassung August 2026 war als Gerichtsstand versehentlich Iserlohn genannt und als Sitz von Zelic Consulting bezeichnet. Sitz der Gesellschaft ist Plettenberg; Iserlohn ist das Registergericht (Amtsgericht Iserlohn, HRB 11377). Die Angabe wurde entsprechend berichtigt.
Häufige Fragen zu den AGB.
Kurzantworten als Lesehilfe. Maßgeblich ist der vollständige Vertragstext oben.
Für wen gelten diese AGB?
Die AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Zelic Consulting GmbH. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB; Verbraucher werden nicht beraten, ein Verbraucher-Widerrufsrecht findet daher keine Anwendung.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Erst wenn Zelic Consulting eine Beauftragung ausdrücklich annimmt, zum Beispiel durch Auftragsbestätigung per E-Mail, oder die Annahme durch Handlung zum Ausdruck bringt. Die bloße Eingangsbestätigung einer Bestellung ist noch keine Annahme.
Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten bei laufenden Programmen?
Laufende Beratungsprogramme haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 6 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Jede Kündigung braucht Textform; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Kann ich einen vereinbarten Termin verschieben?
Einzeltermine, Vor-Ort-Tage und Workshops können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist das Honorar für den reservierten Zeitraum zu zahlen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
Garantiert Zelic Consulting einen bestimmten Erfolg?
Nein. Die Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet; in Werbematerialien oder Fallstudien genannte Erfolge sind Beispiele und keine Garantien.
Welches Recht gilt und wo ist der Gerichtsstand?
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Plettenberg als Sitz von Zelic Consulting.
Gehört dazu.
Eine Frage zu den Vertragsbedingungen?
Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.
E-Mail schreiben+49 2391 953 155 0 · info@zelic-consulting.de
Fassung August 2026