Der BAFA-Zuschuss zur Unternehmensberatung.
Das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Seite erklärt Konditionen, Voraussetzungen und Ablauf, mit Rechenbeispiel und Quellen.
Was ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?
Über das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten in den alten Bundesländern und 80 Prozent in den neuen Bundesländern, bei maximal 3.500 Euro förderfähigen Kosten je Beratung. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.
Fördersatz nach Standort des Betriebs.
Der Zuschuss richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Förderfähig sind je Beratung bis zu 3.500 Euro Beratungskosten; dazu zählen Honorar, Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht aber die Umsatzsteuer.
| Standort der Betriebsstätte | Fördersatz | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Alte Bundesländer, mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier | 50 % | 1.750 Euro |
| Neue Bundesländer, mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig | 80 % | 2.800 Euro |
Je Unternehmen sind maximal zwei Beratungen pro Jahr und fünf Beratungen innerhalb der Richtlinienlaufzeit förderfähig. Seit dem 15. November 2025 berechnet das BAFA den Zuschuss bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen auf den Brutto-Rechnungsbetrag. Quelle: Förderrichtlinie in der Fassung vom 12. Dezember 2024; die Brutto-Regelung nennt die BAFA-Programmseite.
Wer den Zuschuss beantragen kann.
Antragsteller ist das beratene Unternehmen, nicht der Berater. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, also auch an Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Händler und Vermieter.
Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, das
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt,
- höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme erzielt (EU-KMU-Definition, inklusive verbundener Unternehmen),
- rechtlich selbständig am Markt tätig ist und
- Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland hat.
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem
- Unternehmen, die selbst beratend, prüfend oder schulend tätig sind,
- Unternehmen in einem Insolvenzverfahren,
- gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen,
- Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand oder von Religionsgemeinschaften.
Fünf Schritte bis zum Zuschuss.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Der Antrag kommt vor allem anderen. Wer vor Erhalt des Informationsschreibens einen Beratungsvertrag unterschreibt oder mit der Beratung beginnt, verliert den Anspruch auf die Förderung.
Antrag online stellen
Der Antrag läuft über die Antragsplattform des BAFA und wird an eine Leitstelle gerichtet; die Auswahl der Leitstelle ist frei. Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung führen zusätzlich ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
Informationsschreiben abwarten
Die Leitstelle prüft die formalen Voraussetzungen und bestätigt schriftlich, dass mit der Beratung begonnen werden darf.
Wichtig: Auch der Beratungsvertrag darf erst nach diesem Schreiben geschlossen werden.Beratung durchführen
Die geförderte Beratung ist eine Einzelberatung von maximal fünf Beratungstagen: Analyse, Schwachstellen, konkrete Handlungsempfehlungen. Der Berater hält die Ergebnisse in einem schriftlichen Beratungsbericht fest, den beide Seiten unterschreiben.
Rechnung vollständig bezahlen
Das Unternehmen bezahlt die Beraterrechnung inklusive Umsatzsteuer in voller Höhe und unbar; bei Barzahlung oder Verrechnung entfällt der Zuschuss.
Verwendungsnachweis einreichen
Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben gehen Verwendungsnachweis, Beratungsbericht, Rechnung und Kontoauszug elektronisch an die Leitstelle. Nach der Prüfung bewilligt das BAFA und zahlt den Zuschuss an das Unternehmen aus.
Was am Ende beim Betrieb ankommt.
Beispiel: Eine förderfähige Beratung kostet 3.500 Euro netto. So verteilen sich Zuschuss und Eigenanteil nach Standort:
Betrieb in Nordrhein-Westfalen
1.750 Euro Zuschuss- Beratungskosten (netto)3.500 Euro
- BAFA-Zuschuss (50 %)− 1.750 Euro
- Eigenanteil (netto)1.750 Euro
Betrieb in Sachsen
2.800 Euro Zuschuss- Beratungskosten (netto)3.500 Euro
- BAFA-Zuschuss (80 %)− 2.800 Euro
- Eigenanteil (netto)700 Euro
Liegen die Beratungskosten über 3.500 Euro, bleibt der Zuschuss auf den jeweiligen Höchstbetrag begrenzt; den Rest trägt der Betrieb. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig, wird aber zunächst mitbezahlt.
Was nicht gefördert wird.
Die Förderung ist bewusst auf konzeptionelle Unternehmensberatung zugeschnitten. Ausgeschlossen sind unter anderem:
Nicht förderfähige Inhalte
- Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen behandeln
- überwiegend gutachterliche Stellungnahmen
- Beratungen, die überwiegend Fördermittel zum Thema haben
- Beratungen mit Verkaufs- oder Vermittlungszweck
Nicht förderfähige Formate
- Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen
- Beratungen über fünf Beratungstage hinaus
- Beratungen, die vor dem Informationsschreiben begonnen wurden
- Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen kombiniert werden
Im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet.
Zelic Consulting ist im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet. Beratungen durch registrierte Berater sind förderfähig, sofern das BAFA den Antrag bewilligt: Das Amt ist eine Bundesbehörde und entscheidet je Antrag, ob und in welcher Höhe ein Vorhaben gefördert wird. Die Beratungsfelder von Zelic Consulting, darunter Vertrieb, Prozesse, Kennzahlen und Unternehmensführung in der Bau- und Handwerksbranche, fallen in die förderfähigen Beratungsinhalte.
Ob dein Vorhaben in die Förderung passt, klären wir im Erstgespräch; die Antragstellung selbst liegt beim Betrieb.
Mehr über die Beratung von Zelic ConsultingKurz beantwortet.
Gilt die BAFA-Förderung auch für Bau- und Handwerksbetriebe?
Ja. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, unabhängig von der Branche. Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Händler und Vermieter erfüllen die Voraussetzungen, sofern sie unter der EU-KMU-Grenze liegen und keiner der Ausschlussgründe greift.
Wie hoch ist der Zuschuss?
50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten in den alten Bundesländern (maximal 1.750 Euro) und 80 Prozent in den neuen Bundesländern einschließlich der Regionen Lüneburg und Trier (maximal 2.800 Euro), bei höchstens 3.500 Euro förderfähigen Kosten je Beratung.
Wie oft kann ein Betrieb die Förderung nutzen?
Maximal zwei geförderte Beratungen pro Jahr und insgesamt fünf innerhalb der Laufzeit der aktuellen Förderrichtlinie.
Was ist der häufigste Fehler beim Antrag?
Zu früh starten. Der Beratungsvertrag darf erst geschlossen und die Beratung erst begonnen werden, wenn das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt. Wer vorher unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig.
Muss der Berater beim BAFA registriert sein?
Ja. Gefördert werden nur Beratungen durch Berater, die beim BAFA registriert sind, ein Qualitätssicherungsinstrument nachweisen und deren Geschäftszweck überwiegend die entgeltliche Unternehmensberatung ist. Zelic Consulting ist im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet.
Wie lange gilt die aktuelle Richtlinie?
Die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gilt für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Stand: 18. August 2026. Quellen: BAFA-Programmseite Unternehmensberatung ↗ und Förderrichtlinie in der Fassung vom 12. Dezember 2024 (PDF) ↗. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen des BAFA.
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