Wissen für Bau und Handwerk
Was ist ein Prokurist? Prokura im Bau- und Handwerksbetrieb
Der Oberbauleiter hat den Nachtrag mit dem Generalunternehmer ausgehandelt. Unterschreiben muss trotzdem der Chef, und der steht gerade auf einer anderen Baustelle. Die Prokura gibt einem Mitarbeiter die Befugnis, für den Betrieb zu unterschreiben, sichtbar im Handelsregister. Erteilen darf sie aber nicht jeder Handwerksbetrieb.
Kapitel 1
Was ist ein Prokurist?
Kurz beantwortet
Ein Prokurist ist ein Mitarbeiter, dem der Inhaber eines kaufmännischen Unternehmens ausdrücklich Prokura erteilt hat. Er darf den Betrieb bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften vertreten, die ein Handelsgewerbe mit sich bringt, Grundstücke verkaufen oder belasten darf er nur mit besonderer Befugnis (§§ 48, 49 HGB). Ein Handwerksbetrieb darf Prokura nur erteilen, wenn er Kaufmann ist, also als GmbH, UG, OHG, KG oder eingetragener Kaufmann (e.K.) im Handelsregister steht. Ein Einzelbetrieb ohne Handelsregistereintrag und eine GbR können keine Prokura erteilen.
Prokura ist die weitreichendste Vollmacht, die das deutsche Handelsrecht kennt. Ihr Umfang steht im Gesetz und lässt sich nach außen nicht einschränken. Ein Kunde, ein Lieferant oder eine Bank kann sich deshalb darauf verlassen, dass ein Prokurist für den Betrieb unterschreiben darf.
Der Prokurist bleibt dabei Angestellter. Er ist kein Organ wie der Geschäftsführer einer GmbH, und die Prokura kann jederzeit widerrufen werden. Gerade diese Mischung aus großer Vertretungsmacht und leichter Rücknahme macht sie für Bau- und Handwerksbetriebe interessant, die eine zweite Führungsebene aufbauen.
Diese Seite beschreibt die Rechtslage in Deutschland nach dem Handelsgesetzbuch, Stand 21. Oktober 2026. Österreich und die Schweiz haben eigene Regeln und sind hier nicht behandelt. Die Seite ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wer Prokura erteilt, ändert oder widerruft, klärt die Einzelheiten mit Notar oder Anwalt.
Kapitel 2
Kann jeder Handwerksbetrieb Prokura erteilen?
Prokura kann nach § 48 Abs. 1 HGB nur der Inhaber eines Handelsgeschäfts erteilen. Das ist ein Kaufmann. Kaufmann ist nach § 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, er erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.
| Rechtsform des Betriebs | Prokura möglich? | Was gilt |
|---|---|---|
| GmbH und UG (haftungsbeschränkt) | ja | Kaufmann kraft Rechtsform; über die Bestellung entscheiden die Gesellschafter (§ 46 Nr. 7 GmbHG) |
| OHG und KG | ja | Zustimmung aller geschäftsführungsbefugten Gesellschafter nötig (§ 116 Abs. 2 HGB) |
| Einzelunternehmen, als e.K. im Handelsregister | ja | Kaufmann durch Eintragung |
| Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag | nein | erst nach Eintragung als e.K.; bis dahin bleibt eine gewöhnliche Vollmacht |
| GbR, auch die eingetragene GbR | nein | Im Gesellschaftsregister gibt es für Prokura keine Spalte; möglich ist eine gewöhnliche Vollmacht |
Handwerksrolle ist nicht Handelsregister
Viele Meisterbetriebe stehen in der Handwerksrolle und halten sich deshalb für eingetragen. Die Handwerksrolle führt die Handwerkskammer, das Handelsregister führt das Amtsgericht. Eine Eintragung in der Handwerksrolle bedeutet nicht, dass der Betrieb auch im Handelsregister steht. Für die Prokura zählt allein das Handelsregister.
Auch der Betriebsleiter im Sinne der Handwerksordnung ist etwas anderes als ein Prokurist. Von seiner Qualifikation hängt beim zulassungspflichtigen Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle ab (§ 7 Abs. 1 HwO). Betriebsleiter und Prokurist können dieselbe Person sein, müssen es aber nicht.
Der Weg für den Einzelbetrieb
Ein Einzelunternehmer, dessen Betrieb kein Handelsgewerbe nach § 1 HGB ist, darf sich nach § 2 HGB freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Mit der Eintragung wird er Kaufmann und kann Prokura erteilen. Er übernimmt damit auch die Pflichten eines Kaufmanns, etwa die Buchführung nach Handelsrecht und die Veröffentlichung von Änderungen.
Bei einem größeren Einzelbetrieb kann die Pflicht zur Eintragung schon bestehen, weil er einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Ab wann das so ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Umsatz, Zahl der Mitarbeiter und Umfang des Geschäftsverkehrs. Auskunft geben Handwerkskammer und Registergericht.
Kapitel 3
Was darf ein Prokurist, und was nicht?
Die Prokura ermächtigt nach § 49 Abs. 1 HGB zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Gemeint ist irgendein Handelsgewerbe, der Prokurist ist also nicht auf das Tagesgeschäft des eigenen Betriebs beschränkt. Nach der IHK zu Essen darf er unter anderem Kredite aufnehmen, Personal einstellen und entlassen, den Geschäftsbereich erweitern und Prozesse führen.
Typische Geschäfte im Bau- und Handwerksbetrieb
- Angebote abgeben, Aufträge annehmen und Nachträge vereinbaren
- Nachunternehmer beauftragen und Rahmenverträge mit Lieferanten schließen
- Material, Fahrzeuge und Maschinen kaufen, mieten oder leasen
- Mitarbeiter einstellen und kündigen
- Kredite aufnehmen und Bürgschaften stellen
- für den Betrieb vor Gericht klagen und sich verteidigen
Was ein Prokurist nicht darf
- Grundstücke verkaufen oder belasten, etwa mit einer Grundschuld, außer ihm wurde diese Befugnis besonders erteilt (§ 49 Abs. 2 HGB)
- Grundlagengeschäfte, die den Bestand des Betriebs betreffen: die Firma ändern, das Handelsgeschäft einstellen oder das Insolvenzverfahren beantragen
- selbst Prokura erteilen
- Geschäfte mit sich selbst abschließen, ohne dass ihm das gestattet ist
- über das Privatvermögen des Inhabers verfügen
Die Grenze bei Grundstücken steht im Gesetz. Die übrigen Grenzen leitet die Rechtsprechung aus dem Zweck der Prokura ab, die IHK zu Essen fasst sie in ihrem Merkblatt vom Februar 2026 zusammen.
Interne Grenzen wirken nicht nach außen
Eine Beschränkung des Umfangs der Prokura ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 50 Abs. 1 HGB). Das gilt für Grenzen nach Art der Geschäfte, nach Umständen, nach Zeit und nach Ort. Eine Regel wie „Nachunternehmer nur bis 50.000 Euro“ bindet den Prokuristen deshalb nur im Verhältnis zum Betrieb.
80.000 €
Ein angenommenes Beispiel: Die interne Richtlinie erlaubt Nachunternehmervergaben bis 50.000 Euro. Der Prokurist vergibt einen Auftrag über 80.000 Euro. Der Vertrag mit dem Nachunternehmer ist trotzdem wirksam.
Konstruiertes Rechenbeispiel, keine Kundendaten. Rechtsgrundlage § 50 Abs. 1 und 2 HGB, Stand Oktober 2026, Quelle 7.
Wer eine zweite Unterschrift für große Geschäfte will, erreicht das nach außen nur über die Art der Prokura, zum Beispiel eine Gesamtprokura. Die internen Grenzen gehören trotzdem schriftlich festgehalten, weil sie zeigen, was der Betrieb von seinem Prokuristen erwartet.
Kapitel 4
Einzelprokura, Gesamtprokura, Filialprokura: welche passt?
| Art | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Einzelprokura | Der Prokurist vertritt den Betrieb allein. | § 48 Abs. 1 HGB |
| Gesamtprokura | Mehrere Prokuristen vertreten nur gemeinsam, zum Beispiel zwei von dreien. | § 48 Abs. 2 HGB |
| Filialprokura | Die Prokura ist auf eine Niederlassung beschränkt. Nach außen wirkt das nur, wenn die Niederlassung unter einer eigenen Firma oder mit einem Zusatz als Zweigniederlassung geführt wird. | § 50 Abs. 3 HGB |
| Gemeinsam mit einem Gesellschafter | Bei OHG und KG kann der Gesellschaftsvertrag festlegen, dass ein Gesellschafter nur zusammen mit einem Prokuristen vertritt. | § 124 Abs. 3 HGB |
Für einen Oberbauleiter oder eine kaufmännische Leitung passt oft eine Gesamtprokura. Die Rolle ist im Handelsregister sichtbar, und große Verträge brauchen eine zweite Unterschrift.
Die Filialprokura betrifft vor allem Vermieter und Händler mit mehreren Standorten. Ein Stationsleiter mit Prokura nur für seine Mietstation ist nach außen trotzdem unbeschränkt vertretungsberechtigt, solange die Station nicht unter eigener Firma oder mit Zweigniederlassungszusatz im Register steht.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für OHG und KG die neuen Vorschriften des Personengesellschaftsrechts. Die gemeinsame Vertretung von Gesellschafter und Prokurist steht seitdem in § 124 Abs. 3 HGB, die Zustimmungsregel zur Bestellung in § 116 Abs. 2 HGB. Ältere Merkblätter nennen dafür noch die frühere Zählung.
Kapitel 5
Wie wird Prokura erteilt und eingetragen?
Kurz beantwortet
Die Prokura wird durch ausdrückliche Erklärung des Inhabers wirksam (§ 48 Abs. 1 HGB). Die Eintragung im Handelsregister ist nach § 53 HGB Pflicht, aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit. Sie soll trotzdem unverzüglich erfolgen, weil sich Geschäftspartner erst dann auf die Prokura verlassen können. Die Anmeldung läuft über einen Notar, der sie elektronisch beim Registergericht einreicht (§ 12 Abs. 1 HGB).
- 01Entscheidung im Betrieb: In der GmbH fassen die Gesellschafter den Beschluss (§ 46 Nr. 7 GmbHG), in OHG und KG stimmen alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter zu (§ 116 Abs. 2 HGB).
- 02Ausdrückliche Erteilung an eine natürliche Person, am besten schriftlich, mit der Art der Prokura: Einzel- oder Gesamtprokura, gegebenenfalls die Befugnis für Grundstücke.
- 03Interne Richtlinie schriftlich festhalten: Betragsgrenzen, Abstimmungspflichten, Berichtswege.
- 04Anmeldung zum Handelsregister durch den Inhaber, öffentlich beglaubigt beim Notar, auf Wunsch auch per Videokommunikation.
- 05Eintragung und Bekanntmachung durch das Registergericht.
- 06Briefbogen, Signatur, Bankunterlagen und Unterschriftenregelungen anpassen.
Was die Eintragung kostet
60 €
Gebühr des Registergerichts für die Eintragung einer Einzelprokura. Dazu kommen Notarkosten von 62,50 Euro für die Anmeldung und 37,50 Euro für die XML-Datei, jeweils zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
IHK Koblenz, Gebühren des Handelsregisterverfahrens, Stand März 2026, Geschäftswert 30.000 Euro, Einzelposten ohne eigene Summe, Quelle 15.
Die IHK weist darauf hin, dass die Kosten im Einzelfall deutlich abweichen können, je nachdem, welche weiteren Aufgaben der Notar übernimmt. Eine verbindliche Zahl nennt der Notar vor dem Termin.
Wie ein Prokurist unterschreibt
Der Prokurist zeichnet nach § 51 HGB so, dass er der Firma seinen Namen mit einem Zusatz beifügt, der die Prokura andeutet. Üblich ist das Kürzel „ppa.“ für per procura. Das Gesetz schreibt das Kürzel nicht vor, es verlangt nur einen erkennbaren Zusatz.
Merksatz
Die Prokura gilt ab der ausdrücklichen Erteilung. Das Handelsregister macht sie für Geschäftspartner verlässlich.
Kapitel 6
Haftet ein Prokurist persönlich?
Für die Schulden des Betriebs haftet ein Prokurist nicht schon wegen seiner Prokura. Er handelt im Namen des Betriebs, und die Verträge binden den Betrieb. Er ist auch kein Organ: Die Pflicht zum Insolvenzantrag trifft nach § 15a Abs. 1 InsO die Mitglieder des Vertretungsorgans, in der GmbH also die Geschäftsführer.
Im Verhältnis zum Betrieb gelten die internen Vorgaben. Überschreitet der Prokurist eine Grenze aus der Richtlinie, ist das Geschäft nach außen wirksam. Die Folgen klären Betrieb und Prokurist untereinander, nach Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht.
Ob ein Prokurist in steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Fragen persönlich einstehen muss, hängt davon ab, welche Aufgaben er tatsächlich übernimmt. Diese Fragen sind Einzelfälle und gehören zu Steuerbüro oder Anwalt.
Ist ein Prokurist leitender Angestellter?
Nicht automatisch. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG ist leitender Angestellter, wer Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist. Eine Prokura, hinter der keine echten Befugnisse stehen, reicht dafür nicht. Für leitende Angestellte gilt das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht.
Kapitel 7
Wie endet die Prokura?
Die Prokura ist nach § 52 Abs. 1 HGB jederzeit widerruflich, ohne Rücksicht auf den Arbeitsvertrag. Der Anspruch auf die vertragliche Vergütung bleibt davon unberührt. Widerruf der Prokura und Kündigung des Arbeitsvertrags sind also zwei getrennte Schritte. Der Widerruf ist formlos möglich, muss aber eindeutig erklärt werden.
Die Prokura ist nicht übertragbar (§ 52 Abs. 2 HGB). Sie erlischt nicht durch den Tod des Inhabers (§ 52 Abs. 3 HGB). Nach der IHK zu Essen erlischt sie unter anderem, wenn der Betrieb aufgegeben wird, der Inhaber die Kaufmannseigenschaft verliert, der Prokurist Mitinhaber wird oder das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis endet. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlöschen Vollmachten des Schuldners, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (§ 117 Abs. 1 InsO).
Warum die Löschung im Register eilt
Das Erlöschen ist wie die Erteilung zum Handelsregister anzumelden (§ 53 Abs. 2 HGB). Solange es nicht eingetragen und bekanntgemacht ist, kann der Betrieb es einem Geschäftspartner nur entgegenhalten, wenn dieser davon wusste (§ 15 Abs. 1 HGB). Ein Lieferant, der vom Widerruf nichts weiß, darf sich also weiter auf die eingetragene Prokura verlassen.
- 01Widerruf eindeutig erklären und schriftlich festhalten.
- 02Erlöschen sofort über den Notar zum Handelsregister anmelden.
- 03Banken, Hauptlieferanten und wichtige Auftraggeber direkt schriftlich informieren.
- 04Bankvollmachten, Zugänge und Firmenkarten gesondert entziehen.
Kapitel 8
Prokura, Handlungsvollmacht oder Geschäftsführer: was ist der Unterschied?
Die Handlungsvollmacht nach § 54 HGB ist die engere Vollmacht des Kaufmanns. Sie umfasst nur, was ein derartiges Handelsgewerbe oder die übertragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen. Grundstücksgeschäfte, Wechsel, Darlehen und Prozesse sind nur mit besonderer Befugnis gedeckt. Der Geschäftsführer einer GmbH ist dagegen das Organ der Gesellschaft.
| Kriterium | Handlungsvollmacht | Prokura | Geschäftsführer der GmbH |
|---|---|---|---|
| Wer erteilt oder bestellt? | Kaufmann; ein Nichtkaufmann erteilt eine gewöhnliche Vollmacht | nur ein Kaufmann (§ 48 HGB) | die Gesellschafter (§ 46 Nr. 5 GmbHG) |
| Handelsregister | keine Eintragung | Eintragung Pflicht, aber nicht Voraussetzung der Wirksamkeit | Eintragung Pflicht |
| Umfang | was der Betrieb oder die übertragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen | alle Geschäfte, die irgendein Handelsgewerbe mit sich bringt | umfassende Vertretung der Gesellschaft (§ 35 GmbHG) |
| Grundstücke verkaufen oder belasten | nur mit besonderer Befugnis | nur mit besonderer Befugnis | ja |
| Darlehen aufnehmen, Prozesse führen | nur mit besonderer Befugnis | ja | ja |
| Interne Grenzen nach außen wirksam? | ja, wenn der Geschäftspartner sie kannte oder kennen musste (§ 54 Abs. 3 HGB) | nein (§ 50 HGB) | nein (§ 37 Abs. 2 GmbHG) |
| Pflicht zum Insolvenzantrag | nein | nein | ja (§ 15a InsO) |
| Beendigung | Widerruf der Vollmacht | Widerruf jederzeit, Löschung anmelden (§§ 52, 53 HGB) | Abberufung durch die Gesellschafter, Löschung anmelden |
| Typisch im Bau und Handwerk | Einkäufer, Disponent, Bauleiter für ein Projekt | Oberbauleiter, kaufmännische Leitung, Niederlassungsleiter, designierter Nachfolger | Mitinhaber, Nachfolger nach der Übergabe, Fremdgeschäftsführer |
Die Tabelle zeigt die gesetzlichen Grundformen. Gesellschaftsvertrag, Satzung und Arbeitsvertrag können im Innenverhältnis mehr regeln, nach außen bleibt der gesetzliche Umfang von Prokura und Geschäftsführung maßgeblich.
Kapitel 9
Wann lohnt sich Prokura für die zweite Führungsebene?
Kurz beantwortet
Prokura lohnt sich, wenn der Inhaber zum Engpass bei Unterschriften wird und eine zweite Führungsebene schon Verantwortung trägt, ohne sie nach außen zeigen zu können. Der Prokurist kann Nachträge, Nachunternehmerverträge und Bestellungen selbst unterschreiben, Geschäftspartner sehen seine Befugnis im Handelsregister. Für den Inhaber bedeutet das weniger Unterschriften im Tagesgeschäft, für den Prokuristen klare Befugnisse.
Typische Signale im Bau- und Handwerksbetrieb sind: Ein Oberbauleiter verhandelt Nachträge, darf sie aber nicht unterschreiben. Auftraggeber fragen, ob der Bauleiter überhaupt zeichnen darf. Verträge bleiben liegen, wenn der Inhaber im Urlaub oder krank ist. Ein Nachfolger soll vor der Übergabe nach außen sichtbar werden.
| Rolle | Belastung ohne Prokura | Nutzen mit Prokura |
|---|---|---|
| Inhaber | jede Bestellung und jeder Nachtrag landen auf seinem Tisch, auch aus dem Urlaub | Tagesgeschäft läuft ohne ihn, große Verträge über eine Gesamtprokura mit zweiter Unterschrift |
| Oberbauleiter | verhandelt, darf aber nicht abschließen; Auftraggeber zweifeln an seiner Befugnis | unterschreibt Nachträge und Nachunternehmerverträge, die Befugnis steht im Register |
| Kaufmännische Leitung | Bank und Lieferanten verlangen für jede Vereinbarung den Inhaber | verhandelt Konditionen und Rahmenverträge selbst |
| Niederlassungs- oder Stationsleiter | Rückfragen an den Hauptsitz für jeden größeren Vertrag | entscheidet vor Ort, mit Filialprokura bei eigener Firma der Niederlassung |
| Designierter Nachfolger | Kunden und Banken kennen ihn nur als Mitarbeiter | tritt mit eigener Befugnis auf, bevor er Geschäftsführer wird |
Die Prokura ersetzt keine Führungsstruktur. Sie wirkt dort, wo Verantwortung, Kompetenz und Vertrauen schon da sind und nur die Befugnis nach außen fehlt. Fehlt die zweite Ebene ganz, etwa nach einem plötzlichen Ausfall, ist Interim-Management eine Möglichkeit, die Lücke zu überbrücken.
Kapitel 10
Ist Prokura ein Schritt in der Nachfolge?
In der Nachfolge ist die Prokura oft ein Zwischenschritt. Der Nachfolger erhält zuerst Prokura und unterschreibt Angebote, Rahmenverträge und Personalentscheidungen. Kunden, Lieferanten und Banken sehen ihn im Handelsregister. Der bisherige Inhaber bleibt Geschäftsführer und trägt weiter die Organverantwortung. Später folgt die Bestellung zum Geschäftsführer.
Für den Notfall wichtig: Die Prokura erlischt nach § 52 Abs. 3 HGB nicht durch den Tod des Inhabers. Bei einem Einzelunternehmen als e.K. bleibt der Betrieb so in der Übergangszeit handlungsfähig. Bei einer GmbH vertritt der Prokurist die Gesellschaft weiter, auch wenn ein Geschäftsführer ausfällt.
Was bei einem Verkauf des Betriebs, einem Wechsel der Gesellschafter oder einer Umwandlung der Rechtsform mit einer bestehenden Prokura geschieht, hängt von der Gestaltung ab. Das gehört in die Nachfolgeplanung mit Notar oder Anwalt. Einen Überblick über den Ablauf einer Übergabe gibt die Seite zur Unternehmensnachfolge.
Kapitel 11
Häufige Fragen
Grundlagen
Was ist ein Prokurist?
Ein Prokurist ist ein Mitarbeiter, dem der Inhaber eines kaufmännischen Unternehmens ausdrücklich Prokura erteilt hat. Er darf den Betrieb bei allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften vertreten, die ein Handelsgewerbe mit sich bringt (§§ 48, 49 HGB). Grundstücke verkaufen oder belasten darf er nur mit besonderer Befugnis.
Kann jeder Handwerksbetrieb Prokura erteilen?
Nein. Prokura erteilen kann nur ein Kaufmann, also eine GmbH, UG, OHG, KG oder ein im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer (e.K.). Ein Einzelbetrieb ohne Handelsregistereintrag und eine GbR können nur eine gewöhnliche Vollmacht erteilen. Die Eintragung in der Handwerksrolle ersetzt das Handelsregister nicht.
Was bedeutet „ppa.“?
„ppa.“ steht für per procura. Mit diesem Zusatz unterschreibt der Prokurist neben der Firma und seinem Namen. Das Gesetz verlangt nach § 51 HGB nur einen Zusatz, der die Prokura andeutet, das Kürzel selbst ist übliche Praxis.
Rechte und Grenzen
Was darf ein Prokurist nicht?
Grundstücke verkaufen oder belasten, außer ihm wurde diese Befugnis besonders erteilt (§ 49 Abs. 2 HGB). Außerdem keine Grundlagengeschäfte wie die Änderung der Firma, die Einstellung des Betriebs oder den Insolvenzantrag, und er darf selbst keine Prokura erteilen.
Kann ich die Prokura auf bestimmte Beträge begrenzen?
Nur im Verhältnis zwischen Betrieb und Prokurist. Gegenüber Kunden, Lieferanten und Banken ist eine Betragsgrenze unwirksam (§ 50 HGB). Eine zweite Unterschrift für große Geschäfte lässt sich nach außen über eine Gesamtprokura erreichen (§ 48 Abs. 2 HGB).
Haftet ein Prokurist persönlich für die Schulden des Betriebs?
Nicht schon wegen der Prokura. Er handelt im Namen des Betriebs, die Verträge binden den Betrieb. Die Pflicht zum Insolvenzantrag trifft nach § 15a InsO die Geschäftsführer, nicht den Prokuristen. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen hängen von seinen tatsächlichen Aufgaben ab und gehören zu Steuerbüro oder Anwalt.
Eintragung und Ende
Ist die Prokura erst mit der Eintragung im Handelsregister wirksam?
Nein. Die Prokura wird mit der ausdrücklichen Erteilung wirksam. Die Anmeldung zum Handelsregister ist nach § 53 HGB Pflicht, aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit. Sie sollte trotzdem unverzüglich über den Notar erfolgen, damit Geschäftspartner sich auf die Prokura verlassen können.
Was kostet die Eintragung einer Prokura?
Die IHK Koblenz nennt mit Stand März 2026 für eine Einzelprokura bei einem Geschäftswert von 30.000 Euro eine Registergebühr von 60 Euro sowie Notarkosten von 62,50 Euro für die Anmeldung und 37,50 Euro für die XML-Datei, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Im Einzelfall können die Kosten abweichen.
Verliert der Prokurist mit dem Widerruf seinen Arbeitsplatz?
Nein. Die Prokura ist nach § 52 Abs. 1 HGB jederzeit widerruflich, der Arbeitsvertrag und der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleiben davon unberührt. Eine Kündigung ist ein eigener Schritt.
Erlischt die Prokura, wenn der Inhaber stirbt?
Nein. Nach § 52 Abs. 3 HGB erlischt die Prokura nicht durch den Tod des Inhabers. Der Prokurist kann den Betrieb in der Übergangszeit weiter vertreten.
Über diese Seite
Wer schreibt hier?
Zelic Consulting ist eine Management-Beratung ausschließlich für die Bau- und Handwerksbranche im DACH-Raum. Im Netzwerk arbeiten über 30 Fachberater mit 100 Prozent Branchenfokus. Zelic Consulting ist Mitglied im bbi und dort als Top-Dienstleister im Bereich Recht und Beratung gelistet, VDBUM-Fördermitglied seit April 2026, veröffentlicht beim Fachverlag LECTURA und produziert den Podcast „Erfolgsbausteine“.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: §§ 48 bis 53 Handelsgesetzbuch, Prokura. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 54 Handelsgesetzbuch, Handlungsvollmacht. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 1 Handelsgesetzbuch, Kaufmann. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 2 Handelsgesetzbuch, Eintragung des Kleingewerbes. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 12 Handelsgesetzbuch, Anmeldung zum Handelsregister. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 15 Handelsgesetzbuch, Publizität des Handelsregisters. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 50 Handelsgesetzbuch, Beschränkung der Prokura. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: §§ 116 und 124 Handelsgesetzbuch, Geschäftsführung und Vertretung der OHG. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: §§ 35, 37 und 46 GmbH-Gesetz. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 15a Insolvenzordnung, Antragspflicht. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 117 Insolvenzordnung, Erlöschen von Vollmachten. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 5 Betriebsverfassungsgesetz, Absatz 3. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 7 Handwerksordnung. Abrufdatum: 21.10.2026
- IHK zu Essen: Prokura und Vertretung im Handelsrecht, Stand Februar 2026. Abrufdatum: 21.10.2026
- IHK Koblenz: Gebühren des Handelsregisterverfahrens, Abschnitt D Einzelprokura, Stand März 2026. Abrufdatum: 21.10.2026
- IHK: Merkblatt MoPeG 2024 und alte GbRs. Abrufdatum: 21.10.2026
- Handwerkskammer Koblenz: Rechtsformen im Überblick, Stand Januar 2026. Abrufdatum: 21.10.2026
Unsicherheiten und Annahmen
- Die Seite beschreibt deutsches Recht nach dem Handelsgesetzbuch. Österreich und die Schweiz sind nicht behandelt.
- Die Seite ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Erteilung, Änderung und Widerruf einer Prokura klären Inhaber mit Notar oder Anwalt.
- Dass die Eintragung keine Voraussetzung der Wirksamkeit ist, und die Grenzen bei Grundlagengeschäften folgen nicht aus dem Gesetzeswortlaut. Sie sind herrschende Meinung und nach dem Merkblatt der IHK zu Essen wiedergegeben.
- Die Kosten der Eintragung stehen als Einzelposten der IHK Koblenz mit Stand März 2026. Die tatsächlichen Kosten nennt der Notar.
- Was bei Verkauf des Betriebs, Gesellschafterwechsel oder Umwandlung mit einer Prokura geschieht, ist hier bewusst offen gelassen und gehört in die Nachfolgeplanung.
- Stand der Rechtslage ist der 21.10.2026.
Nächster Schritt
Zelic Consulting begleitet Bau- und Handwerksbetriebe dabei, eine zweite Führungsebene aufzubauen und die Nachfolge vorzubereiten. Der passende Einstieg ist die kostenlose Unternehmer-Analyse.
