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Digitale Personalakte 2027: was wirklich Pflicht ist

11 Minuten Lesezeit · Stand: 17. Oktober 2026

„Ab 2027 ist die digitale Personalakte Pflicht“, liest man seit Monaten. Im Büro steht der Ordner mit den Arbeitsverträgen, daneben liegen die Stundenzettel der Kolonnen vom letzten Monat. Für die Lohnbuchhaltung zählt eine Frage: Was davon muss ab Januar wirklich elektronisch vorliegen?

Kapitel 1

Ist die digitale Personalakte ab 2027 Pflicht?

Kurz beantwortet

Eine allgemeine Pflicht zur digitalen Personalakte gibt es nicht, auch nicht ab 2027. Pflicht ist die elektronische Führung bestimmter Entgeltunterlagen nach § 8 Absatz 2 der Beitragsverfahrensverordnung, also von Nachweisen rund um Lohn und Sozialversicherung. Diese Pflicht besteht schon heute. Bis zum 31. Dezember 2026 kann sich ein Arbeitgeber auf Antrag davon befreien lassen, ab dem 1. Januar 2027 fällt diese Möglichkeit weg.

Was man liestWas giltFundstelle
„Ab 2027 muss die ganze Personalakte digital sein.“Keine der geprüften Vorschriften verlangt das. Elektronisch vorgeschrieben sind die Entgeltunterlagen aus § 8 Absatz 2 BVV.§ 8 BVV
„Die Pflicht beginnt 2027.“Die Pflicht besteht bereits. 2027 endet die Befreiung, die ein Arbeitgeber bis dahin beantragen konnte.§ 8 Abs. 3 BVV
„Kleine Betriebe sind ausgenommen.“Die Verordnung unterscheidet nicht nach der Größe des Betriebs.§ 8 BVV
„Mitarbeiter haben Anspruch auf eine digitale Akte.“Mitarbeiter haben ein Recht auf Einsicht in ihre Personalakte. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor.§ 83 BetrVG

Die Verwechslung hat einen Grund: Viele Unterlagen, die elektronisch vorliegen müssen, stecken im Betrieb in derselben Mappe wie der Arbeitsvertrag, die Unterweisungen und die Führerscheinkopie. Wer die Pflicht erfüllen will, muss diese Mappe ohnehin einmal sortieren. Daraus ergibt sich die eigentliche Frage für den Inhaber: Was davon soll künftig digital laufen, weil es dem Betrieb hilft?

Kapitel 2

Welche Unterlagen müssen elektronisch vorliegen?

§ 8 Absatz 2 der Beitragsverfahrensverordnung zählt mehr als zwanzig Arten von Unterlagen auf, die in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Für Bau- und Handwerksbetriebe lassen sie sich in fünf Bereiche ordnen:

BereichUnterlagen, unter anderem
Herkunft und AufenthaltNachweise zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel bei Mitarbeitern von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, Arbeitserlaubnisse in den genannten Fällen
SozialversicherungDaten der eigenen Meldungen und der Meldungen der Krankenkassen, Bescheide zur Versicherungspflicht, Unterlagen zur Versicherungsfreiheit und Befreiung, Statusfeststellungen, Bescheinigungen bei Entsendung ins Ausland
Minijob und AushilfeVerzichts- und Befreiungserklärungen zur Rentenversicherung, Erklärungen zu weiteren Beschäftigungen, Nachweis des Krankenversicherungsschutzes bei kurzfristig Beschäftigten
Arbeitsvertrag und ArbeitszeitKopie der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz, Aufzeichnungen der Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Familie und PflegeNachweis der Elterneigenschaft und der Kinderzahl für die Pflegeversicherung, Erklärung zur Pflegezeit, Bescheinigung zum Pflegeunterstützungsgeld

31.12.2026

Bis zu diesem Tag kann sich ein Arbeitgeber auf Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von der elektronischen Führung befreien lassen.

§ 8 Absatz 3 Beitragsverfahrensverordnung, Stand Oktober 2026, Quelle 1.

Vieles davon entsteht heute schon im Lohnprogramm oder im Lohnbüro, etwa die Daten der Meldungen. Lücken gibt es meist bei den Unterlagen, die auf Papier in den Betrieb kommen: Aufenthaltstitel, Bescheinigungen, unterschriebene Niederschriften und die Stundenzettel.

Eine Akte, alle Pflichtunterlagen, offene Punkte auf einen Blick.

Kapitel 3

Was heißt das für gewerbliche Mitarbeiter im Bau?

Kurz beantwortet

Für Bau- und Gerüstbaubetriebe betrifft die Pflicht vor allem die gewerblichen Mitarbeiter. Ihre Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz gehören zu den Entgeltunterlagen und müssen elektronisch vorliegen, dazu Nachweise zu Aufenthalt und Arbeitserlaubnis und die Kopie der Niederschrift ihrer Arbeitsbedingungen. Damit hängt die Pflicht direkt am Stundenzettel der Kolonne.

Stundenzettel der Kolonnen

Im Baugewerbe gilt die Aufzeichnungspflicht des Mindestlohngesetzes: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, aufgezeichnet spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag, aufbewahrt mindestens zwei Jahre. Ausgenommen sind nach der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung Mitarbeiter mit einem verstetigten, regelmäßigen Monatsentgelt über 4.461 Euro brutto, oder über 2.974 Euro, wenn es die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. Für gewerbliche Mitarbeiter im Stundenlohn gilt die Pflicht also in aller Regel.

Diese Aufzeichnungen gehören zu den Entgeltunterlagen, die elektronisch zu führen sind. Ein Stundenzettel auf Papier, der am Monatsende im Büro abgegeben wird, passt dazu nicht mehr. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind die Aufzeichnungen bei Bauleistungen auf Verlangen der Prüfbehörde auch auf der Baustelle bereitzuhalten.

Dazu kommt eine Bauregel aus dem Sozialgesetzbuch: Bei Dienst- und Werkverträgen im Baugewerbe müssen Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnung so geführt werden, dass sich Mitarbeiter, Lohn und Beiträge dem jeweiligen Auftrag zuordnen lassen. Wer die Zeiten auf der Baustelle je Auftrag digital erfasst, hat damit die Aufzeichnung, die Zuordnung und die Grundlage für die Nachkalkulation in einem Schritt.

Mitarbeiter von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Nachweise zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel gehören elektronisch zu den Entgeltunterlagen, ebenso Arbeitserlaubnisse in den Fällen, die die Verordnung nennt. Weil Titel ablaufen, braucht jede dieser Unterlagen ein Ablaufdatum in der Akte und eine Erinnerung, bevor es so weit ist.

Niederschrift der Arbeitsbedingungen

Eine Kopie der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz gehört elektronisch zu den Entgeltunterlagen. Für das Baugewerbe gilt dabei eine Besonderheit: Seit 2025 dürfen andere Branchen die Niederschrift in Textform elektronisch übermitteln, im Baugewerbe ist das ausgeschlossen. Die Niederschrift muss dort weiterhin auf Papier unterschrieben ausgehändigt werden. Im Betrieb gibt es damit beides, das Original für den Mitarbeiter und die elektronische Kopie für die Entgeltunterlagen.

Sofortmeldung am ersten Arbeitstag

Im Baugewerbe muss der Beginn einer Beschäftigung spätestens bei ihrer Aufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung gemeldet sein. Diese Sofortmeldung ersetzt die normale Anmeldung nicht und gehört an den Anfang des Ablaufs, noch vor die erste Schicht.

Kapitel 4

Was ändert sich bei der Betriebsprüfung?

Die Rentenversicherung prüft bei jedem Arbeitgeber regelmäßig, ob die Beiträge richtig berechnet und abgeführt wurden. Für diese Betriebsprüfung sind die Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Programm zu übermitteln. Auf diese elektronische Übermittlung kann nur noch für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 verzichtet werden. Ab 2027 läuft die Prüfung damit für jeden Arbeitgeber elektronisch.

Seit Dezember 2025 bereitet die Deutsche Rentenversicherung Bund die Prüfungen mit einer automatisierten Datenanalyse durch ein KI-System vor. Sie zeigt Wahrscheinlichkeiten für mögliche Verstöße auf, insbesondere für unrichtige Beitragszahlungen oder Meldungen. Was in den elektronischen Daten nicht zusammenpasst, fällt damit vor der eigentlichen Prüfung auf.

ThemaWas giltFundstelle
Elektronische Übermittlung zur PrüfungPflicht, Verzicht nur für Zeiträume bis 31.12.2026§ 28p Abs. 6a, § 126 SGB IV
Datenanalyse vor der PrüfungKI-gestützte Analyse durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, seit 24.12.2025§ 28p Abs. 8a SGB IV
Entgeltunterlagen elektronischPflicht, Befreiung auf Antrag nur bis 31.12.2026§ 8 Abs. 2 und 3 BVV
Aufbewahrung der Entgeltunterlagenbis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die letzte Prüfung folgt§ 28f Abs. 1 SGB IV

Merksatz

Elektronisch vorliegen muss, was die Rentenversicherung prüft. Den Rest der Personalakte ordnest du so, dass er dem Betrieb hilft.

Kapitel 5

Wie wird aus der Personalakte ein Ablauf?

Die Pflichtunterlagen sind nur ein Teil dessen, was im Betrieb über einen Mitarbeiter festgehalten wird. Für einen Bau- oder Handwerksbetrieb hängen an der Personalakte Fristen, die im Alltag schnell untergehen: jährliche Unterweisungen, ablaufende Qualifikationen und Aufenthaltstitel, Führerscheinkontrollen für Firmenfahrzeuge, arbeitsmedizinische Vorsorge. Als Ablauf gedacht, wird aus der Akte ein Kalender.

  1. 01Vor dem ersten Arbeitstag: Sofortmeldung, Unterlagen anfordern und elektronisch ablegen, Niederschrift der Arbeitsbedingungen unterschrieben aushändigen.
  2. 02Am ersten Arbeitstag: Unterweisung zu Arbeitsschutz und Baustelle, dokumentiert und in der Akte abgelegt.
  3. 03Jede Woche: Arbeitszeiten je Auftrag digital erfasst und spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet.
  4. 04Mindestens einmal im Jahr: Unterweisungen wiederholen und dokumentieren.
  5. 05Nach Fristen: Qualifikationen, Aufenthaltstitel und Vorsorgetermine mit Ablaufdatum in der Akte, Erinnerung rechtzeitig vorher.
  6. 06Für Firmenfahrzeuge: Führerscheine in festen Abständen kontrollieren und die Kontrolle festhalten.
  7. 07Beim Austritt: Abmeldung, Unterlagen vollständig ablegen, Aufbewahrungsfristen hinterlegen.

Für die Unterweisung gibt die Unfallversicherung den Takt vor: Sie muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Bei Firmenfahrzeugen macht sich der Halter strafbar, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt, auch fahrlässig. Einen festen Abstand für die Kontrolle nennt das Gesetz nicht, deshalb legt der Betrieb ihn selbst fest und hält ihn ein.

Kapitel 6

Was habe ich davon, außer Mehrarbeit?

Kurz beantwortet

Für den Inhaber ist die elektronische Führung der Entgeltunterlagen zuerst eine Pflicht, die bei der Betriebsprüfung sichtbar wird. Für Lohnbuchhaltung, Bauleiter und Poliere kann eine geordnete Personalakte eine Entlastung sein: Unterlagen müssen nicht mehr gesucht werden, Fristen melden sich von selbst, und Stunden werden einmal erfasst. Deshalb gehört der Nutzen für jede Rolle vor der Umstellung auf den Tisch.

RolleBelastung im heutigen AblaufNutzen im neuen Ablauf
InhaberNachforderungen und Rückfragen bei der Betriebsprüfung, Fristen hängen an einzelnen PersonenUnterlagen vollständig, Fristen für alle sichtbar
Lohnbuchhaltung und BüroStundenzettel abtippen, Unterlagen in Ordnern suchen, vor der Prüfung nachreichenStunden kommen als Daten, Unterlagen liegen an einer Stelle
Bauleiter und PolierStundenzettel einsammeln, Unterweisungen auf Papier nachweisenZeiten und Unterweisungen werden auf der Baustelle erfasst
MitarbeiterNachfragen zu Stunden und AbrechnungEigene Zeiten und Nachweise sind nachvollziehbar
Lohnbüro und SteuerbüroUnvollständige Unterlagen zum MonatsendeVollständige Daten zum Abrechnungstermin

Kapitel 7

Was ist bis Ende 2026 zu tun?

Bis zum 31. Dezember 2026 reicht die Zeit für einen geordneten Wechsel. Sechs Schritte:

  1. 01Klären, ob der Betrieb eine Befreiung beim Prüfdienst der Rentenversicherung beantragt hat. Ohne Befreiung gilt die Pflicht schon heute.
  2. 02Mit dem Lohnbüro oder dem Steuerbüro abgleichen, welche Unterlagen bereits elektronisch vorliegen.
  3. 03Die Liste aus § 8 Absatz 2 BVV mit dem Bestand jedes Mitarbeiters vergleichen und die Lücken festhalten.
  4. 04Die Arbeitszeit der gewerblichen Mitarbeiter digital und je Auftrag erfassen, mit einem klaren Weg vom Polier ins Büro.
  5. 05Festlegen, wo die Akte liegt, wer darauf zugreift und wer sie pflegt.
  6. 06Die Fristen der Personalakte als Ablauf einrichten: Eintritt, jährliche Termine, Austritt.

Checkliste zum Abhaken

Bis 31.12.: E-Rechnung und Entgeltunterlagen im Betrieb

15 Prüfpunkte auf zwei Seiten, mit Zuständigkeit für Büro, Bauleitung und Lohnbüro. Die Checkliste kommt als PDF in dein Postfach.

Kapitel 8

Häufige Fragen

Pflicht

Ist die digitale Personalakte ab 2027 Pflicht?

Nein. Eine allgemeine Pflicht zur digitalen Personalakte gibt es nicht. Pflicht ist die elektronische Führung bestimmter Entgeltunterlagen nach § 8 Absatz 2 der Beitragsverfahrensverordnung. Die Befreiung, die Arbeitgeber dafür bisher beantragen konnten, endet am 31. Dezember 2026.

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Die Beitragsverfahrensverordnung unterscheidet nicht nach der Größe des Betriebs. Sie gilt für jeden Arbeitgeber.

Unterlagen

Welche Unterlagen müssen ab 2027 elektronisch vorliegen?

Die Unterlagen aus § 8 Absatz 2 der Beitragsverfahrensverordnung, unter anderem Nachweise zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel, Unterlagen zur Versicherungsfreiheit, die Daten der Meldungen, eine Kopie der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz, der Nachweis der Elterneigenschaft und die Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz.

Gilt die Aufzeichnung der Arbeitszeit für alle Mitarbeiter?

Im Baugewerbe grundsätzlich ja. Ausgenommen sind Mitarbeiter mit einem verstetigten, regelmäßigen Monatsentgelt über 4.461 Euro brutto, oder über 2.974 Euro, wenn es die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde. Den Nachweis dafür muss der Arbeitgeber bereithalten.

Bau

Müssen Stundenzettel im Bau digital geführt werden?

Die Aufzeichnungen der Arbeitszeit nach dem Mindestlohngesetz gehören zu den Entgeltunterlagen, die elektronisch zu führen sind. Aufgezeichnet werden Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag.

Darf die Niederschrift der Arbeitsbedingungen im Baugewerbe digital sein?

Nein. Im Baugewerbe muss die Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen weiterhin auf Papier unterschrieben ausgehändigt werden, die Textform ist dort ausgeschlossen. Eine elektronische Kopie davon gehört zu den Entgeltunterlagen.

Prüfung und Ablage

Was prüft die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung?

Sie prüft, ob die Beiträge zur Sozialversicherung richtig berechnet und abgeführt wurden. Die Daten dafür kommen elektronisch aus dem Lohnprogramm. Auf diese elektronische Übermittlung kann nur noch für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 verzichtet werden.

Wie lange müssen Entgeltunterlagen aufbewahrt werden?

Nach § 28f des Vierten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt. Für Lohnkonten und andere Unterlagen können steuerliche Fristen länger sein, das klärt das Lohnbüro.

Über diese Seite

Wer schreibt hier?

Zelic Consulting ist eine Management-Beratung ausschließlich für die Bau- und Handwerksbranche im DACH-Raum. Im Netzwerk arbeiten über 30 Fachberater mit 100 Prozent Branchenfokus. Zelic Consulting ist Mitglied im bbi und dort als Top-Dienstleister im Bereich Recht und Beratung gelistet, VDBUM-Fördermitglied seit April 2026, veröffentlicht beim Fachverlag LECTURA und produziert den Podcast „Erfolgsbausteine“.

Unsicherheiten und Annahmen

  • Dass es keine allgemeine Pflicht zur digitalen Personalakte gibt, lässt sich nur so belegen: Keine der geprüften Vorschriften verlangt sie, vorgeschrieben ist die elektronische Führung der Entgeltunterlagen.
  • Die Unterweisungspflicht ist nach der Musterfassung der DGUV Vorschrift 1 wiedergegeben. Maßgeblich ist die Fassung der eigenen Berufsgenossenschaft.
  • Wie mit Papierunterlagen aus Zeiträumen mit Befreiung umzugehen ist, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich. Das klärt das Lohnbüro.
  • Stand der Rechtslage ist der 17.10.2026. Änderungen an Verordnung und Gesetz sind möglich.

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