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Offene Rechnungen im Bau: wann sie verjähren und wie du dein Geld sicherst
Im Dezember geht das Büro die offenen Posten durch. Eine Schlussrechnung für Fassadenarbeiten ist seit 2023 offen, drei Mahnungen sind verschickt, gezahlt hat der Auftraggeber nicht. Wenn bis zum 31. Dezember 2026 nichts geschieht, was die Verjährung aufhält, kann er sich ab Januar darauf berufen. Diese Seite zeigt, wann Forderungen am Bau verjähren, was die Frist wirklich stoppt und wie du offene Rechnungen schon auf der Baustelle absicherst.
Kapitel 1
Wann verjährt eine offene Rechnung?
Kurz beantwortet
Eine offene Rechnung verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie fällig wurde (§§ 195, 199 BGB). Am Bau wird sie meist erst mit der Abnahme und der Schlussrechnung fällig, und aufhalten lässt sich die Verjährung nur durch einen gerichtlichen Mahnbescheid, eine Klage, Verhandlungen oder ein Anerkenntnis des Kunden, eine Mahnung reicht dafür nicht. Für Forderungen, die 2023 fällig wurden, endet die Frist deshalb mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
31.12.2026
An diesem Tag verjähren Forderungen, die im Jahr 2023 fällig wurden, wenn bis dahin nichts die Verjährung gehemmt oder neu begonnen hat.
§§ 195, 199 Absatz 1 BGB, Stand Oktober 2026, Quellen 1 und 2.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger den Schuldner und die Umstände kennt (§ 199 Abs. 1 BGB). Deshalb verjähren alle Forderungen eines Jahrgangs am selben Tag, um Mitternacht am 31. Dezember.
Verjährt heißt nicht erloschen. Der Kunde darf die Zahlung verweigern, wenn er sich auf die Verjährung beruft (§ 214 Abs. 1 BGB). Zahlt er trotzdem, kann er das Geld nicht zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB). In der Praxis beruft sich ein Kunde, der ohnehin nicht zahlen will, aber fast immer darauf.
| Anspruch | Frist | Fundstelle |
|---|---|---|
| Werklohn, Abschlag, Schlussrechnung | 3 Jahre ab Jahresende | §§ 195, 199 Abs. 1 BGB |
| Höchstfrist, wenn der Gläubiger nichts wusste | 10 Jahre ab Entstehung | § 199 Abs. 4 BGB |
| Rechtskräftig festgestellte Forderung, etwa durch Urteil | 30 Jahre | § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
| Mängelansprüche des Kunden bei einem Bauwerk | 5 Jahre ab Abnahme | § 634a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB |
Diese Seite erklärt die Rechtslage in Deutschland mit Stand 21. Oktober 2026. Sie ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Geht es um eine konkrete Forderung kurz vor dem Jahresende, ist ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht der richtige Ansprechpartner.
Kapitel 2
Wann wird eine Rechnung am Bau fällig?
Für den Beginn der Verjährung zählt weder das Datum der Leistung noch das Rechnungsdatum. Es zählt, wann die Forderung fällig ist. Am Bau hängt das am Vertrag.
Werkvertrag, BGB-Bauvertrag und VOB/B
| Vertrag | Schlusszahlung fällig | Fundstelle |
|---|---|---|
| Werkvertrag allgemein | mit der Abnahme | § 641 Abs. 1 BGB |
| BGB-Bauvertrag | nach Abnahme und Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung; sie gilt als prüffähig, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen nach Zugang begründete Einwendungen erhebt | § 650g Abs. 4 BGB |
| VOB/B-Vertrag | alsbald nach Prüfung und Feststellung, spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung; 60 Tage nur bei ausdrücklicher, sachlich gerechtfertigter Vereinbarung | § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B |
| Abschlag nach VOB/B | 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung | § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B |
Abschläge darf ein Betrieb nach § 632a BGB in Höhe des Werts der erbrachten Leistungen verlangen, nachgewiesen durch eine Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung erlaubt. Bei einem Verbraucherbauvertrag dürfen die Abschläge zusammen höchstens 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung erreichen (§ 650m Abs. 1 BGB).
Für Arbeiten an einem Grundstück muss der Betrieb auch einem Privatkunden innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung eine Rechnung ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UStG). Wie aus Aufmaß und Abschlägen eine saubere Schlussrechnung wird, zeigt die Seite E-Rechnung im Bau- und Handwerksbetrieb.
Rechenbeispiel: wenige Tage im Dezember, ein Jahr Verjährung
Annahme für alle drei Varianten: gewerblicher Auftraggeber, Abnahme am 14. November 2025, Restforderung aus der Schlussrechnung 48.000 Euro brutto. Der Auftraggeber schließt die Prüfung nicht früher ab und erhebt keine Einwendungen gegen die Prüffähigkeit. Das Beispiel ist konstruiert, kein Einzelfall.
| Variante | Schlussrechnung zugegangen | Fällig | Frist beginnt | Verjährt mit Ablauf |
|---|---|---|---|---|
| BGB-Bauvertrag | 10.12.2025 | 10.12.2025, Abnahme und Zugang liegen vor | 31.12.2025 | 31.12.2028 |
| VOB/B-Vertrag | 20.11.2025 | spätestens 20.12.2025, 30 Tage nach Zugang | 31.12.2025 | 31.12.2028 |
| VOB/B-Vertrag | 10.12.2025 | spätestens 09.01.2026, 30 Tage nach Zugang | 31.12.2026 | 31.12.2029 |
Beim VOB/B-Vertrag entscheidet damit der Zugangstag der Schlussrechnung im Dezember über ein ganzes Jahr Verjährung. Schließt der Auftraggeber die Prüfung früher ab, wird die Forderung früher fällig. Für die Liquidität ist die frühe Schlussrechnung trotzdem die bessere Wahl, weil vorher kein Geld fließt und kein Verzug eintreten kann.
Wenn der Auftraggeber gekürzt zahlt
Beim VOB/B-Vertrag schließt die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung Nachforderungen aus, wenn der Auftraggeber schriftlich über die Schlusszahlung unterrichtet und auf diese Wirkung hingewiesen hat (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Der Vorbehalt ist innerhalb von 28 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung zu erklären, und innerhalb weiterer 28 Tage muss eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen folgen oder der Vorbehalt eingehend begründet werden (§ 16 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B). Solche Schreiben gehören deshalb mit Frist in den Posteingang.
Kapitel 3
Stoppt eine Mahnung die Verjährung?
Kurz beantwortet
Eine Mahnung stoppt die Verjährung nicht, auch keine dritte und kein Inkassoschreiben. Gehemmt wird die Verjährung durch Klage, Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids, ein selbständiges Beweisverfahren oder Verhandlungen über die Forderung (§§ 203, 204 BGB). Neu beginnt sie, wenn der Kunde die Forderung anerkennt, etwa durch eine Abschlagszahlung, Zinszahlung oder Sicherheitsleistung (§ 212 BGB).
| Was der Betrieb tut oder der Kunde tut | Wirkung auf die Verjährung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung, Mahnung, Inkassoschreiben | keine | nicht in §§ 203, 204 BGB genannt |
| Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids | Hemmung | § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB |
| Klage auf Zahlung | Hemmung | § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB |
| Antrag auf selbständiges Beweisverfahren, zugestellt | Hemmung | § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB |
| Antrag bei einer Streitbeilegungsstelle | Hemmung | § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB |
| Verhandlungen über die Forderung oder die Umstände | Hemmung, bis eine Seite sie verweigert, dann mindestens drei Monate Restfrist | § 203 BGB |
| Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder sonstiges Anerkenntnis des Kunden | Neubeginn der vollen Frist | § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB |
Hemmung heißt: Die Uhr steht still, solange der Grund besteht. Die Hemmung durch ein gerichtliches Verfahren endet sechs Monate nach dessen rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Beendigung (§ 204 Abs. 2 BGB). Neubeginn heißt: Die Frist startet von vorn, mit vollen drei Jahren.
Am Bau ist die Hemmung durch Verhandlungen häufig. Wer mit dem Auftraggeber über Mängel, Aufmaß oder Nachträge spricht, verhandelt oft auch über die Forderung. Weil im Streit später jemand beweisen muss, wann Gespräche begannen und endeten, gehören sie mit Datum in die Akte: Protokoll, E-Mail, Besprechungsnotiz.
Merksatz
Eine Mahnung erinnert den Kunden an die Rechnung. Die Verjährung hält erst das Gericht auf oder der Kunde selbst.
Kapitel 4
Ab wann ist der Kunde in Verzug?
Verzug ist die Voraussetzung für Verzugszinsen und die Pauschale. Er tritt auf zwei Wegen ein.
| Weg in den Verzug | Gewerblicher Auftraggeber | Privatkunde |
|---|---|---|
| Mahnung nach Fälligkeit | Verzug mit Zugang der Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB | Verzug mit Zugang der Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB |
| Ohne Mahnung | spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, § 286 Abs. 3 BGB | nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist, § 286 Abs. 3 BGB |
| VOB/B-Vertrag | ohne Nachfrist spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder der Aufstellung bei Abschlägen, § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B | wie beim gewerblichen Auftraggeber, sofern die VOB/B vereinbart ist |
Gesetzlich reicht eine einzige Mahnung nach Fälligkeit. Drei Mahnstufen sind kaufmännische Gewohnheit, keine Pflicht. Wer an Privatkunden abrechnet, sollte den Hinweis auf den Verzug nach 30 Tagen fest in die Rechnungsvorlage aufnehmen. Ohne diesen Satz bleibt bei Privatkunden nur der Weg über die Mahnung.
Ein Mahnlauf, der zur Frist passt
- 01Rechnung mit Zahlungsziel, bei Privatkunden mit dem Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB.
- 02Wenige Tage nach Ablauf des Zahlungsziels eine freundliche Erinnerung mit Rechnungskopie.
- 03Danach eine Mahnung mit fester Frist und dem Hinweis auf Verzugszinsen und, bei Unternehmern, die Pauschale von 40 Euro.
- 04Bleibt die Zahlung aus, entscheidet der Inhaber: gerichtlicher Mahnbescheid, Anwalt oder bewusst weiter verhandeln, mit Datum in der Akte.
- 05Läuft die Verjährung zum Jahresende ab, fällt diese Entscheidung spätestens im Herbst.
Kapitel 5
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Gegenüber einem Unternehmer beträgt der Verzugszins für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Ist ein Verbraucher beteiligt, sind es 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Ein Unternehmer schuldet außerdem eine Pauschale von 40 Euro, auch bei Abschlagszahlungen (§ 288 Abs. 5 BGB).
| Zeitraum | Basiszinssatz | Gewerblicher Auftraggeber | Privatkunde |
|---|---|---|---|
| 01.01.2026 bis 30.06.2026 | 1,27 Prozent | 10,27 Prozent | 6,27 Prozent |
| seit 01.07.2026 | 1,52 Prozent | 10,52 Prozent | 6,52 Prozent |
Den Basiszinssatz von 1,52 Prozent ab dem 1. Juli 2026 hat die Deutsche Bundesbank mit Pressemitteilung vom 30. Juni 2026 bekannt gegeben. Er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres. Läuft der Verzug über einen Wechsel, wird jeder Abschnitt mit seinem eigenen Satz gerechnet.
Rechenbeispiel Verzugszinsen
Annahme: die dritte Variante aus Kapitel 2, also VOB/B-Vertrag, 48.000 Euro brutto, Schlussrechnung zugegangen am 10. Dezember 2025. Der Verzug beginnt am 10. Januar 2026, die Zahlung kommt am 30. September 2026. Gerechnet wird taggenau mit 365 Tagen und auf den Bruttobetrag. Das Beispiel ist konstruiert.
| Zeitraum | Tage | Zinssatz | Zinsen |
|---|---|---|---|
| 10.01.2026 bis 30.06.2026 | 172 | 10,27 Prozent | 2.322,99 Euro |
| 01.07.2026 bis 30.09.2026 | 92 | 10,52 Prozent | 1.272,78 Euro |
| Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB | 40,00 Euro | ||
| Summe gewerblicher Auftraggeber | 264 | 3.635,77 Euro | |
| Zum Vergleich: Privatkunde, Verzug zum selben Tag, keine Pauschale | 264 | 6,27 und 6,52 Prozent | 2.207,05 Euro |
Rechenweg: 48.000 Euro mal 10,27 Prozent mal 172 durch 365 ergibt 2.322,99 Euro, 48.000 Euro mal 10,52 Prozent mal 92 durch 365 ergibt 1.272,78 Euro. Beim Privatkunden sind es 1.418,22 Euro und 788,83 Euro.
Verzugszinsen ersetzen kein Geld auf dem Konto. Während die 48.000 Euro fehlen, zahlt der Betrieb Löhne, Material und Nachunternehmer aus eigener Tasche oder aus dem Kontokorrent. Der Zinsanspruch ist ein Ausgleich, kein Ersatz für einen pünktlichen Zahlungseingang.
Kapitel 6
Wie sichere ich offene Forderungen schon während der Bauzeit?
Das wirksamste Werkzeug gegen offene Rechnungen setzt vor der Schlussrechnung an. Das Bauvertragsrecht gibt dem Betrieb dafür drei Hebel.
Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB
Der Betrieb kann vom Auftraggeber Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen, einschließlich Zusatzaufträgen, dazu 10 Prozent für Nebenforderungen (§ 650f Abs. 1 BGB). Das geht auch nach der Abnahme. Üblich ist eine Bürgschaft oder Garantie einer Bank oder eines Kreditversicherers (§ 650f Abs. 2 BGB). Die üblichen Kosten der Sicherheit trägt der Betrieb, höchstens 2 Prozent im Jahr (§ 650f Abs. 3 BGB).
Stellt der Auftraggeber die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darf der Betrieb die Arbeit verweigern oder den Vertrag kündigen (§ 650f Abs. 5 BGB). Kündigt er, behält er den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; vermutet werden 5 Prozent der Vergütung für den nicht erbrachten Teil. Vertraglich ausschließen lässt sich das nicht (§ 650f Abs. 7 BGB).
Die Regel gilt nicht gegenüber Verbrauchern bei einem Verbraucherbauvertrag oder Bauträgervertrag und nicht gegenüber öffentlichen Auftraggebern, über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren zulässig ist (§ 650f Abs. 6 BGB).
Sicherungshypothek nach § 650e BGB
Ist der Auftraggeber zugleich Eigentümer des Baugrundstücks, kann der Betrieb eine Sicherungshypothek am Grundstück verlangen, vor der Fertigstellung für den Teil der Vergütung, der der geleisteten Arbeit entspricht (§ 650e BGB). Hat der Betrieb bereits eine Sicherheit nach § 650f BGB erhalten, ist dieser Anspruch ausgeschlossen (§ 650f Abs. 4 BGB).
Arbeitseinstellung und Einbehalte beim VOB/B-Vertrag
Beim VOB/B-Vertrag darf der Betrieb die Arbeiten bei Zahlungsverzug bis zur Zahlung einstellen, wenn eine zuvor gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist (§ 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B). Ist ein Sicherheitseinbehalt vereinbart, darf der Auftraggeber jede Zahlung um höchstens 10 Prozent kürzen und muss den Betrag binnen 18 Werktagen nach Mitteilung auf ein Sperrkonto einzahlen (§ 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B). Eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ist nach zwei Jahren zurückzugeben, wenn nichts anderes vereinbart ist (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B). Dieser Termin gehört in die Fristenliste.
Umgekehrt darf der Kunde wegen eines Mangels nach Fälligkeit einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten, in der Regel das Doppelte der Kosten für die Mängelbeseitigung (§ 641 Abs. 3 BGB). Der Rest bleibt zahlbar.
Kapitel 7
Wie läuft ein gerichtlicher Mahnbescheid ab?
Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnellste Weg, die Verjährung zu hemmen und zu einem vollstreckbaren Titel zu kommen. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung besteht (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).
- 01Antrag beim zuständigen zentralen Mahngericht, in der Regel online über das gemeinsame Portal der Länder.
- 02Gerichtskosten: eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz, mindestens 38 Euro (Nr. 1100 der Anlage 1 zum GKG).
- 03Mit der Zustellung des Mahnbescheids ist die Verjährung gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- 04Der Kunde hat zwei Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO).
- 05Ohne Widerspruch beantragt der Betrieb den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids, sonst fällt dessen Wirkung weg (§§ 699, 701 ZPO).
- 06Der Vollstreckungsbescheid steht einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Legt der Kunde Einspruch ein oder widerspricht er, geht die Sache in das streitige Verfahren.
Für das streitige Verfahren ist bei Forderungen bis 10.000 Euro das Amtsgericht zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG). Darüber entscheidet das Landgericht, und dort muss sich jede Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 78 Abs. 1 ZPO). Rechnet der Kunde mit Gegenforderungen wegen Mängeln, ist ein Widerspruch wahrscheinlich. Dann bringt der Mahnbescheid vor allem eins: die rechtzeitige Hemmung der Verjährung.
Kapitel 8
Was habe ich davon, außer Mehrarbeit?
Kurz beantwortet
Für den Inhaber sind offene Rechnungen eine Frage der Liquidität. Für Bauleiter und Büro entscheidet sich ihr Schicksal viel früher: beim Aufmaß, bei der Abnahme und bei der Zeit bis zur Schlussrechnung. Wer diese Strecke verkürzt, hat weniger offene Posten und weniger Fristen, die am Jahresende drücken.
| Rolle | Belastung im heutigen Ablauf | Nutzen im neuen Ablauf |
|---|---|---|
| Inhaber | Geld fehlt über Monate, offene Posten tauchen kurz vor dem Jahresende auf | Wöchentliche Liste der offenen Posten mit Fälligkeit und Verjährung, Entscheidungen rechtzeitig |
| Bauleiter | Aufmaß und Nachträge werden Wochen nach der Abnahme zusammengesucht, Rückfragen des Kunden bremsen die Zahlung | Aufmaß und Nachträge sind zur Abnahme vollständig, die Schlussrechnung folgt zeitnah |
| Büro und Buchhaltung | Mahnungen von Hand, Schreiben zur Schlusszahlung ohne Fristvermerk | Fester Mahnlauf, Fristen für Vorbehalt, Sicherheitseinbehalt und Verjährung im System |
| Polier und Kolonnenführer | Fragen zu Mengen und Zusatzleistungen lange nach der Ausführung | Mengen und Zusatzleistungen werden einmal auf der Baustelle erfasst |
Die meisten Hebel liegen in der eigenen Abrechnung. Eine feste Frist von der Abnahme bis zur Schlussrechnung, Abschläge im vereinbarten Takt und eine Nachtragsliste, die vor der Schlussrechnung abgeglichen wird, verkürzen die Zeit bis zum Zahlungseingang. Viele Programme für Handwerksbetriebe führen offene Posten und Mahnstufen bereits mit. Worauf es bei der Einführung ankommt, steht auf der Seite Software im Handwerk einführen.
Kapitel 9
Was ist bis zum 31. Dezember 2026 zu tun?
Bis zum 31. Dezember 2026 bleibt genug Zeit, die Forderungen aus 2023 geordnet zu prüfen. Sechs Schritte:
- 01Die Liste der offenen Posten nach Fälligkeitsjahr sortieren. Für Schlussrechnungen zählt das Jahr der Fälligkeit, nicht das Rechnungsdatum.
- 02Alle Forderungen markieren, die 2023 fällig wurden. Sie verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
- 03Je Forderung prüfen, ob die Frist gehemmt ist oder neu begonnen hat: Verhandlungen mit Datum, Teilzahlungen, Anerkenntnisse, laufende Verfahren.
- 04Für jede offene Forderung entscheiden: einziehen, verhandeln oder bewusst abschreiben.
- 05Für Forderungen, die eingezogen werden sollen, den gerichtlichen Mahnbescheid so früh beantragen, dass er vor dem Jahresende zugestellt werden kann, oder einen Anwalt beauftragen.
- 06Für 2027 eine Fristenliste anlegen: Verjährung je Forderung, Vorbehaltsfristen nach Schlusszahlung, Rückgabe von Sicherheitseinbehalten.
Ist ein Mahnbescheid kurz vor Jahresende eingereicht, aber erst im Januar zugestellt, kann die Hemmung nach der Zivilprozessordnung auf die Einreichung zurückwirken, wenn die Zustellung demnächst erfolgt (§ 167 ZPO). Darauf zu bauen, ist riskant. Wer früher einreicht, braucht diese Regel nicht.
Kapitel 10
Häufige Fragen
Verjährung
Wann verjährt eine offene Rechnung?
In der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde. Eine 2023 fällige Rechnung verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2026, eine 2026 fällige mit Ablauf des 31. Dezember 2029 (§§ 195, 199 BGB).
Zählt das Rechnungsdatum oder das Datum der Leistung?
Keins von beiden. Maßgeblich ist, wann die Forderung fällig wurde. Beim BGB-Bauvertrag ist das nach Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB), beim VOB/B-Vertrag spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B), beim einfachen Werkvertrag mit der Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB).
Ist eine verjährte Rechnung erloschen?
Nein. Der Kunde darf die Zahlung verweigern, wenn er sich auf die Verjährung beruft (§ 214 Abs. 1 BGB). Zahlt er trotzdem, kann er das Geld nicht zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB).
Mahnung und Hemmung
Stoppt eine Mahnung die Verjährung?
Nein. Gehemmt wird die Verjährung durch Klage, Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids, ein selbständiges Beweisverfahren oder Verhandlungen über die Forderung (§§ 203, 204 BGB). Neu beginnt sie, wenn der Kunde die Forderung anerkennt, etwa durch eine Abschlagszahlung (§ 212 BGB).
Hemmen Gespräche über Mängel die Verjährung meiner Forderung?
Ja, wenn über die Forderung oder die Umstände verhandelt wird, die sie begründen. Die Hemmung dauert, bis eine Seite die Verhandlungen verweigert, danach bleiben mindestens drei Monate (§ 203 BGB). Halte Beginn und Ende der Gespräche schriftlich fest.
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?
Gesetzlich reicht eine Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern tritt Verzug ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Drei Mahnstufen sind Gewohnheit, keine Pflicht.
Verzug und Zinsen
Welche Verzugszinsen darf ich 2026 verlangen?
Seit dem 1. Juli 2026 sind es 10,52 Prozent im Jahr gegenüber Unternehmern und 6,52 Prozent gegenüber Privatkunden, weil der Basiszinssatz 1,52 Prozent beträgt (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB, Bundesbank, Pressemitteilung vom 30. Juni 2026). Unternehmer schulden zusätzlich 40 Euro Pauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).
Kommt ein Privatkunde ohne Mahnung in Verzug?
Nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist, dass er 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug kommt (§ 286 Abs. 3 BGB). Ohne diesen Hinweis braucht es eine Mahnung.
Sicherung und Gericht
Was ist die Bauhandwerkersicherung?
Ein gesetzlicher Anspruch des Betriebs auf Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung plus 10 Prozent für Nebenforderungen, meist als Bankbürgschaft (§ 650f BGB). Stellt der Auftraggeber sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darf der Betrieb die Arbeit verweigern oder kündigen. Bei Verbraucherbauverträgen gilt sie nicht.
Was bringt ein gerichtlicher Mahnbescheid?
Er hemmt die Verjährung ab Zustellung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, kann der Betrieb einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleichsteht (§§ 692, 699, 700 ZPO). Die Gerichtskosten betragen mindestens 38 Euro.
Über diese Seite
Wer schreibt hier?
Zelic Consulting ist eine Management-Beratung ausschließlich für die Bau- und Handwerksbranche im DACH-Raum. Im Netzwerk arbeiten über 30 Fachberater mit 100 Prozent Branchenfokus. Zelic Consulting ist Mitglied im bbi und dort als Top-Dienstleister im Bereich Recht und Beratung gelistet, VDBUM-Fördermitglied seit April 2026, veröffentlicht beim Fachverlag LECTURA und produziert den Podcast „Erfolgsbausteine“.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 195 Bürgerliches Gesetzbuch. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 199 Bürgerliches Gesetzbuch, Absätze 1 und 4. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 197 Bürgerliches Gesetzbuch. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: §§ 203, 204 und 212 Bürgerliches Gesetzbuch, Hemmung und Neubeginn. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 214 Bürgerliches Gesetzbuch. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: §§ 286 und 288 Bürgerliches Gesetzbuch, Verzug und Verzugszinsen. Abrufdatum: 21.10.2026
- Deutsche Bundesbank: Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2026, Anpassung auf 1,52 Prozent. Pressemitteilung vom 30.06.2026. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: §§ 632a, 641, 650e, 650f, 650g und 650m Bürgerliches Gesetzbuch, Werk- und Bauvertrag. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 634a Bürgerliches Gesetzbuch. Abrufdatum: 21.10.2026
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B, Fassung 2016, §§ 16 und 17, nicht amtliche Wiedergabe bei dejure.org. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 14 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: §§ 78, 167, 692, 699, 700 und 701 Zivilprozessordnung. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtskostengesetz, Anlage 1, Nr. 1100. Abrufdatum: 21.10.2026
- Bundesministerium der Justiz: § 23 Gerichtsverfassungsgesetz. Abrufdatum: 21.10.2026
Unsicherheiten und Annahmen
- Diese Seite ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sie gibt die Rechtslage in Deutschland mit Stand 21.10.2026 wieder; Österreich und die Schweiz sind nicht berücksichtigt.
- Die Rechenbeispiele sind konstruiert. Der genaue Fälligkeitstag beim VOB/B-Vertrag hängt davon ab, wann der Auftraggeber die Prüfung abschließt und wann die Schlussrechnung zugeht.
- Im Zinsbeispiel sind die Zinsen auf den Bruttobetrag gerechnet und der Verzugsbeginn auf den Tag nach Ablauf der 30 Tage gelegt. Beides ist eine Annahme für die Rechnung.
- Ob die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Schlusszahlung greift, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, wird unterschiedlich beurteilt. Das klärt ein Fachanwalt.
- Wie Gerichte Fälle ohne Schlussrechnung, nachgeschobene Rechnungspositionen und die Verjährung einzelner Abschläge behandeln, ist hier bewusst nicht dargestellt.
- Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar 2027. Die Zinssätze auf dieser Seite gelten bis 31.12.2026.
Nächster Schritt
Zelic Consulting begleitet Bau- und Handwerksbetriebe dabei, den Weg von der Abnahme bis zum Zahlungseingang so aufzusetzen, dass Schlussrechnungen früh hinausgehen und offene Posten nicht erst am Jahresende auffallen. Der passende Einstieg ist die kostenlose Unternehmer-Analyse.
